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Zollmeldung Ghana Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Ghana und EU beginnen vollständige Umsetzung des WPA

Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (iWPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Ghana wird seit 1. Juli 2021 in Ghana wirksam umgesetzt.

Durch das iWPA erhält Ghana seit Dezember 2016 einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt. Am 1. Juli 2021 hat Ghana begonnen, den Zugang zu seinem Markt für 80 Prozent des Gesamtvolumens der EU-Exporte zu liberalisieren.

Die Umsetzung des Zeitplans für die Zollliberalisierung auf ghanaischer Seite verzögerte sich aufgrund von technischen Anpassungen, die zwischen der EU und Ghana vereinbart wurden. Die erforderlichen Ursprungsdokumente für den Handel, einschließlich der Ursprungszeugnisse und Ursprungserklärungen, mussten erst entwickelt werden. Die Codes und Systeme für den Beginn der effektiven Umsetzung der Zollsenkungen für EU-Produkte, die nach Ghana eingeführt werden, sind nun vorhanden.

Das Abkommen enthielt zu Beginn kein eigenes Ursprungsprotokoll. Das fehlende Ursprungsprotokoll wurde mit Beschluss Nr. 1/2020 des WPA-Ausschusses angenommen und wird seit 20. August 2020 für die EU und Ghana angewendet.

Quelle: Gemeinsame Erklärung der EU und Ghanas zur Aufnahme des Handels im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Ghana

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