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Zollmeldung Kenia Umsatzsteuer

Kenia ändert indirekte Steuern mit dem Finanzgesetz 2021

Die kenianische Regierung hat mit dem Finance Act No. 8, 2021 Änderungen bei Verbrauchsteuern und der Mehrwertsteuer beschlossen. Die Änderungen sind seit 1. Juli 2021 in Kraft.

Bei der Mehrwertsteuer (VAT) haben sich unter anderem folgende Änderungen ergeben:

  • Mehl von Mais, Maniok, Weizen oder Mengkorn sowie Maismehl mit einem Maniokmehlanteil von mehr als 10 Gewichtsprozent werden mit dem Nullsatz besteuert (waren zuvor von der VAT befreit).
  • Die fehlerhafte Einreihung bestimmter Waren in den Zolltarif wird im VAT-Gesetz korrigiert. Betroffen sind beispielsweise Babymilch, pharmazeutische Erzeugnisse und Medizinprodukte.
  • Zahlreiche Güter werden vom 16-prozentigen Regelsteuersatz der VAT befreit wie Waren zur Fischhaltung und -verarbeitung, Biogas, nachhaltige Brennstoffbriketts für den privaten und gewerblichen Gebrauch, denaturiertes Ethanol, Arzneiwaren und Medizintechnik, Zugmaschinen (außer Sattelzugmaschinen) sowie Ausrüstung für die Entwicklung und Erzeugung von Solar- und Windenergie.

Normales Brot bleibt weiterhin mehrwertsteuerfrei. Die Anpassungen der VAT gelten für Lieferungen und Einfuhren der genannten Waren.

Außerdem wurde die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit dem Finanzgesetz 2021 um einige Erzeugnisse erweitert.

Überblick über die seit 1. Juli 2021 neu verbrauchsteuerpflichtigen Waren und deren Steuersätze

Warenbeschreibung

Steuersatz

Importierter Fantasieschmuck

10%

Erzeugnisse, die Nikotin oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung oder zur oralen Anwendung bestimmt sind

1.200 Kenia-Schilling/kg

Bestimmte Kunststofferzeugnisse (HS Code 3923.30.00)

10%

Importiere Teigwaren (z.B. Spaghetti, Makkaroni, Gnocchi, Couscous …)

20%

Importierte Möbel

25%

Importierte Eier, Zwiebeln, Lauch, Kartoffeln, Kartoffelchips

25%

Importierte Möbel

25%

Bestimmte Kunststofferzeugnisse (Polymere, Alkyde) der HS-Positionen 3903 – 3907

10%

 Der Verbrauchsteuersatz auf importierte Zuckerwaren ohne Kakaogehalt steigt von 20,99 auf 35 Kenia-Schilling/kg.

Weitere Informationen finden Sie im Kenianischen Finanzgesetz 2021.


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