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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur – Cermet-Stäbchen

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 199 vom 7. Juni 2021, S. 4.

Anmerkung:

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Cermet-Stäbchen mit gleichförmigem, rundem Querschnitt. Die Waren mit unterschiedlichen Längen und Durchmessern können entweder massiv oder gelocht und mit Kühlkanälen versehen sein; die Enden sind stumpf. Manche der Waren sind auch gefast.

Die Waren bestehen aus Cermet, und zwar aus gesintertem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel.

Aufgrund ihres geringen Verarbeitungsgrades sowie der einfachen Form und Gestaltung können die Waren für eine Vielzahl von Verwendungszwecken eingesetzt werden, etwa als Verstärkungselemente. Weitergehend verarbeitet können die Waren für Werkzeuge und als Werkzeuge verwendet werden.“

Die Waren sind als „Cerments und Waren daraus“ einzureihen:

Einreihung nach 8113 00 90

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