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Zollbericht Saudi-Arabien Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Konformitätsprüfung und Zertifizierung

Saudi-Arabien hat ein neues Programm für Produktsicherheit entwickelt. Die Umsetzung des neuen Konformitätsprogramms wird mit Hilfe der Online-Plattform SABER durchgeführt.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Zuständige Behörden

Um die Harmonisierung der Einfuhrvorschriften in den Staaten des Golfkooperationsrats (GCC) zu unterstützen, wurde die GCC Standardization Organization (GSO) gegründet. Sie ist eine regionale Organisation, die sich aus den nationalen Standardisierungsorganisationen der GCC-Staaten zusammensetzt. Die GSO hat die Aufgaben, GCC-weit gültige Standards und technische Normen einzuführen.

Für die Erstellung und Implementierung saudi-arabischer Normen ist die Saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (Saudi Standards, Metrology and Quality Organization - SASO) zuständig. Sie untersteht dem Ministerium für Wirtschaft und Industrie. Diese Normen entsprechen weitgehend den international üblichen ISO und IEC-Standards. Wie in vielen anderen Ländern hat auch Saudi-Arabien besondere Vorschriften, die zum Beispiel die klimatischen Bedingungen berücksichtigen.

Im Falle einer Ausfuhr ist zunächst zu prüfen, ob für das zu exportierende Produkt SASO-Standards existieren. Sind keine anwendbaren SASO-Standards vorhanden, werden GCC-Standards oder entsprechende Standards der ISO, IEC oder ASTM angewandt.

Konformitätsprogramm Saleem

Das bisherige Konformitätssystem der SASO wurde schrittweise durch das neue Produktsicherheitsprogramm (Saudi Product Safety Program-SALEEM) ersetzt. Das neue Online Registrierungstool Saber soll das Verfahren vereinfachen. In Saber können Zertifizierung und Registrierung von Produkten und Warensendungen beantragt werden. Von der Konformitätsprüfung und anschließender Zertifizierung ausgenommen sind genehmigungspflichtige Waren wie bestimmte Medizinprodukte, Printmedien, Nahrungsmittel, Ursprungswaren der anderen GCC-Mitgliedstaaten.

Saleem erfasst nahezu alle Konsum- und Industriewaren und unterscheidet zwischen regulierten und nicht regulierten Produkten. Außerdem stuft das Programm die Waren in drei Risikokategorien ein.

Nicht regulierte Produkte sind Produkte mit geringem Risiko. Sie haben grundsätzlich freien Marktzugang. Für die Einfuhr dieser Produkte sind eine technische Produktakte und ein Selbsterklärungszertifikat (self-declaration certificate) in Saber ausreichend. Dieses Zertifikat ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Anschließend kann eine Verschiffungsbescheinigung (shipment request certificate) für die Einfuhr ausgestellt werden. Die Einbindung einer Konformitätsbewertungsstelle und eine Produktzertifizierung sind für Produkte mit geringem Risiko nicht notwendig.

Regulierte Produkte werden in zwei Risikokategorien eingeteilt: mittleres und hohes Risiko. Zu den Waren mit mittlerem Risiko gehören zum Beispiel bestimmte Bauprodukte, Chemikalien wie Öle und Farben und bestimmte Maschinen. Für diese Produkte gibt es technische Vorschriften. Die Konformität mit diesen Vorschriften muss durch eine registrierte Konformitätsbewertungsstelle (R-CAB) überprüft werden. Anschließend wird eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt.

Zu den Produkten mit hohem Risiko gehören etwa bestimmte Kfz-Ersatzteile, Flüssiggasgeräte und einige Bauprodukte wie Zement. Produkte mit hohem Risiko unterliegen ebenfalls dem Konformitätsbewertungsverfahren durch eine R-CAB.

Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahrens

Das Konformitätsbewertungsverfahren für regulierte Produkte besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt wird ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity- CoC) in Saber beantragt. Dies ist die Aufgabe des Importeurs.

Der Importeur registriert sich zunächst in Saber. Danach erfasst er alle Produkte, die eingeführt werden sollen. Anschließend wählt er eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (RCAB) für die Bearbeitung des CoC aus und zahlt die Gebühren an die Zertifizierungsstelle. RCAB prüft die Anfrage in Saa und kontaktiert den Exporteur. Der Exporteur stellt die nötigen Konformitätsnachweise zur Verfügung. Diese werden von RCAB überprüft und in Saber hochgeladen. Zuletzt gibt RCAB das Zertifikat frei. Danach kann es in SABER elektronisch erstellt werden. Die Konformitätszertifikate gelten ein Jahr.

Im zweiten Schritt, wenn das Konformitätszertifikat bereits vorliegt, kann eine Verschiffungsbescheinigung (Shipment Certificate of Conformity) in SABER beantragt werden. Diese Bescheinigung gilt nur für eine Einfuhr. Sie bestätigt, dass ein gültiges Konformitätszertifikat für alle Produkte einer Warensendung vorliegt. Weitere Informationen zur Registrierung in SABER haben wir in den FAQ zusammengestellt. 

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