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Zollmeldung Namibia Zollgesetz und Zollverfahren

Namibia geht gegen mutwillig fehlerhafte Zollanmeldungen vor

Die namibische Finanzbehörde stellt fest, dass derzeit zahlreiche Einfuhren mutwillig falsch oder gar nicht angemeldet werden. 

Die namibische Finanzbehörde (NamRa) informiert darüber, dass ein Muster von Unterbewertungen, Fehleinschätzungen sowie Nichtanmeldungen von Einfuhren durch Importeure, Exporteure sowie Zollagenten festgestellt wurde. Hieraus ergibt sich, dass mit Wirkung zum 31. Mai 2021 alle Sendungen, die mutwillig falsch oder gar nicht angemeldet oder klassifiziert und bewertet werden, gemäß § 98 Abs. 1 a) und b) sowie § 67 Abs. 5 des Zoll- und Verbrauchsteuergesetzes unverzüglich zurückgehalten und Lizenzen ausgesetzt oder annulliert werden. Strafen behält sich die Finanzbehörde gemäß § 10 beziehungsweise § 104 des Gesetzes ebenfalls vor. 

NamRa ermutigt alle Importeure, Exporteure sowie Agenten, die entsprechenden Regeln und Gesetze einzuhalten. Informationen zur Einfuhr in Namibia haben wir für Sie in unserem Zoll und Einfuhr kompakt - Namibia zusammengefasst.

Quelle:

Mitteilung des namibischen Finanzbehörde vom 26. Mai 2021

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