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Zollbericht Kanada Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Normen und Standards, Zertifizierung

Alle elektrischen Geräte müssen gemäß dem "Canadian Electrical Code" nach den geltenden Standards zugelassen sein. Holzverpackungen müssen dem IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.  

Von Susanne Scholl | Bonn

Zuständig für die Entwicklung von Normen und Standards und die Überprüfung von Konformitätskriterien ist das "Canadian General Standards Board" (CGSB) als Teil der kanadischen Regierung (federal government organization). Informationen über Normen und Standards in Kanada können dort eingeholt werden. Das CGSB bietet im Hinblick auf Standards und die Konformitätsbewertung von Produkten Serviceleistungen für die kanadische Regierung, die Provinz- und Kommunalbehörden, die Privatwirtschaft und Konsumenten. Das CGSB verfügt über zahlreiche Standards für unterschiedliche Produktkategorien, die in einem Katalog veröffentlicht sind.

Das CGSB ist als Organisation für die Entwicklung von Industriestandards bei dem "Standards Council of Canada" (SCC) akkreditiert. Das SCC überwacht das Nationale Standardsystem (National Standard System – NSS) Kanadas.

Gemäß den Bestimmungen des "Canadian Electrical Code" (CEC) müssen beispielsweise alle elektrisch gesteuerten Geräte und Systeme in Kanada nach den geltenden Normen und Standards zugelassen sein.

Für ausländische Produkte erfolgt die Zulassung durch die Ausstellung einer Produktlizenz (ein sogenanntes "Listing / Labeling"). Wenn keine Serienfertigung geplant ist, bietet sich die kostengünstigere Variante einer Einzelabnahme ("Field Evaluation" - Field Label) an, damit die Geräte in Kanada eingeführt und in Betrieb genommen werden können. Für deutsche Exporteure können Institutionen wie zum Beispiel der TÜV, Underwriters Laboratories (UL) oder Intertek eine Betreuung für die Zulassung zum kanadischen Markt übernehmen. Voraussetzung hierfür ist deren Akkreditierung bei dem SCC.

Geräte und Systeme können häufig schon in Deutschland vor geprüft und anschließend nach der Installation in Kanada von kanadischen Mitarbeitern der jeweiligen deutschen Prüfinstitution vor Ort endgeprüft, oder komplett in Deutschland beim Hersteller geprüft werden, um eine Konformität mit den kanadischen Normen sicherzustellen.

Die eigentliche Zulassung unter Berücksichtigung des Field Labels übernimmt schließlich in Kanada die lokale "Authority Having Juridisction" (AJH - Kontrollstelle zur Einhaltung von lokalen Sicherheitsanforderungen). Die AHJ wird von den Provinzen eingesetzt. Meist handelt es sich nicht um einen Fachmann für elektrotechnische Sicherheit, sondern um einen Brandschutzexperten oder ähnliches.

Holzverpackungen

In Kanada eingeführte Holzverpackungen müssen den Vorgaben des Standards für Phytosanitäre Maßnahmen (ISPM) Nr. 15  des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) entsprechen.

Diese Vorgaben wurden mit Vorschrift D-98-08 vom 3. November 2008 (überarbeitete Version vom 10. November 2023 - Entry Requirements for Wood Packaging Material into Canada) der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) umgesetzt. Die Vorschrift gilt für Verpackungsmaterial aus Holz aus allen Ländern außer den USA (Festland).

Verpackungsholz darf danach nur in Kanada eingeführt werden, wenn es nach den in Anhang I der Vorschrift D-98-08 aufgeführten Methoden (Hitze oder Begasung) behandelt wurde. Die Behandlung ist mit einer Kennzeichnung gemäß Anhang 1 der Vorschrift D-98-08 nachzuweisen, die von einer zugelassenen Prüfungsstelle des Herstellungslandes vergeben wird. Einfuhrgenehmigungen und phytosanitäre Zertifikate werden nicht verlangt, können aber alternativ zur Kennzeichnung verwendet werden. 

Die Einfuhr von Holzverpackungen, die nicht entsprechend der ISPM 15-Norm behandelt und markiert sind, ist verboten. Die Verpackungen werden von der kanadischen Zollbehörde strikt zurückgewiesen. Wenn nicht behandelte Holzverpackungen aus dem Ausland wegen Schädlingsbefall eine unmittelbare Gefahr darstellen, entscheidet die Canada Border Service Agency (CBSA) oder die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) für eine Behandlung des Holzes mit Hitze oder Methylbromid vor der Wiederausfuhr aus Kanada. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Verfügungsberechtigten zum Einfuhrzeitpunkt. Häufig gestellte Fragen hierzu hat die kanadische Regierung veröffentlicht

Ansprechpartner zu diesem Thema sind in Deutschland die Pflanzenschutzämter der Bundesländer. Informationen zum IPPC Standard ISPM 15 finden sich auch auf der Internetseite des Julius-Kühn-Instituts.

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