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Zollmeldung Oman Einfuhrabgaben, übergreifend

Oman - Neue Verbrauchssteuern seit Juni 2019

Bonn (GTAI) - Um die Vorgaben des Golfkooperationsrats zur Einführung bestimmter Verbrauchssteuern zu erfüllen, wurden durch das königliche Dekret 23/2019 vom 13.03.1019 von seiner Majestät Sultan Qabus Ibn Said neue Verbrauchsteuern auf gesundheitsschädigende Waren (selective goods tax) im Sultanat Oman seit dem 15. Juni 2019 eingeführt. Die Eintragung in das Gesetzblatt erfolgte am 17.03.2019.  Das omanische Recht sieht eine Umsetzungsfrist von 90 Tagen vor.  Bahrain, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt.  

 

Eine Verbrauchsteuer in Höhe von 100 % wird auf folgende Waren erhoben:

-        Tabakwaren

-        Erzeugnisse vom Schwein

-        Energy Drinks

Eine Verbrauchsteuer in Höhe von 50 % wird auf folgende Waren erhoben:

-        Alkoholische Getränke

-         Kohlensäurehaltige Softdrinks

 

Ursprünglich war auch für alkoholische Getränke vorgesehen, eine Verbrauchssteuer in Höhe von 100 % zu erheben.  Das omanische Finanzministerium erklärte laut omanischen Medienberichten aber zwischenzeitlich, dass die Verbrauchsteuer lediglich 50 % betragen soll.

 

Der Link zum Dekret: http://www.mola.gov.om/TempRoyalDecree.aspx?Id=553&type=L (Arabisch)

(KHG)

 

 

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