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Zollbericht Brasilien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Rechtsgrundlagen der Zollverfahren

Die Wareneinfuhr nach Brasilien können nur hierzu berechtigte brasilianische Unternehmen oder deren Tochter- oder Schwestergesellschaften zollrechtlich abwickeln.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Voraussetzungen für den Importeur 

Die Unternehmen müssen unabhängig von der Genehmigung zur Nutzung des elektronischen Außenhandelssystems Sistema Integrado de Comércio Exterior (SISCOMEX) im brasilianischen Unternehmensregister (Cadastro Nacional da Pessoa Jurídica - CNPJ) eingetragen sein, bevor sie Geschäftstätigkeiten und damit auch zollrechtliche Anmeldungen vornehmen können. Besteht keine Tochter- oder Schwestergesellschaft deutscher Unternehmen in Brasilien, ist die Einbindung eines in Brasilien ansässigen Zollagenten, der im eigenen Namen aber für Rechnung des deutschen Unternehmens die Zollanmeldung abgibt, erforderlich.

Nur in den vorab beschriebenen Fällen können deutsche Anbieter ihren brasilianischen Kunden eine Frei-Haus-Lieferung (DDP) anbieten (Resolução CAMEX Nº 16 vom 2. März 2020).

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung kann innerhalb des Unternehmens der Geschäftsführer, ein dazu ausgewählter Mitarbeiter oder ein Mitarbeiter eines verbundenen oder kontrollierten Unternehmens (Tochter- oder Schwestergesellschaft oder ein Zollagent abgeben (Art. 4, 5 und 16 Instrução Normativa RFB Nr. 1984 vom 27. Oktober 2021) vorgenommen werden.

Ausländische Partnerunternehmen oder Teilhaber brasilianischer Firmen ohne gültigen Eintrag im CNPJ erhalten im Allgemeinen keine Akkreditierung zur Nutzung des SISCOMEX. Somit können sie keine Einfuhranmeldungen vornehmen.

Die Erlaubnis, ausländische Waren einzuführen, erteilt die brasilianische Zoll- und Steuerbehörde (Secretaría Especial da Receita Federal do Brasil –  Receita Federal). Die Receita Federal hat ihren Hauptsitz in Brasilia und ist dem Finanzministerium (Ministerio da Fazenda) unterstellt. 

Zollsicherheitsprogramm Operador Econômico Autorizado

Die Receita Federal do Brasil führte im Dezember 2014 das freiwillige Zollsicherheits- und Compliance Programm "Operador Econômico Autorizado“ (OEA) ein. Für brasilianische Zollbeteiligte sind Vorteile des OEA-Programmes eine beschleunigte Zollabfertigung für die teilnehmenden Unternehmen, ebenso geplant sind der Zahlungsaufschub von Einfuhrzöllen, Steuern und Gebühren und Sammelzollanmeldungen.

Ähnlich wie beim "Authorized Economic Operator“ (AEO) in der EU können brasilianische Zollbeteiligte (Importeure, Exporteure, Lagerhalter, Spediteure, Hafen- und Flughafenbetreibergesellschaften) zwischen den Gestaltungsformen "OEA Segurança“ (OEA-S – Schwerpunkt Sicherheit) und "OEA Conformidade“ (OEA-C – Schwerpunkt Compliance bei Zollverpflichtungen/Zollvereinfachungen) wählen. Beim OEA-C gibt es die Abstufungen "Nivel 1“ und "Nivel 2“. Zollbeteiligte, die sowohl als OEA C Nivel 2 als auch als OEA-S zertifiziert sind, können die Bezeichnung "OEA-Pleno“ (OEA-P) nutzen.

Für die Zulassung sind Bedingungen zu erfüllen. Voraussetzungen sind unter anderem eine Einschreibung in das CNJP (Cadastro Nacional de Pessoas Jurídicas), eine nachgewiesene finanzielle Kreditwürdigkeit (keine Insolvenz/Konkursverfahren während der letzten drei Jahre vor Antragstellung) und weitere Qualifikationsnachweise.

Die brasilianische Zollverwaltung strebt mittelfristig eine gegenseitige Anerkennung des OEA-Status mit den Sicherheitsprogrammen der wichtigsten Handelspartner Brasiliens an. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zollsicherheitsprogrammen gibt es bereits zwischen Brasilien und Uruguay, weitere sind in der Verhandlungsphase, wie zum Beispiel mit China, Hongkong oder Mexiko.

Zurzeit wird das Programm von mehr als 576 Unternehmen genutzt.

Elektronisches Außenhandelssystem SISCOMEX

Jede zollrelevante Operation muss von der Steuerverwaltung überwacht und geregelt werden. Hierfür hat die brasilianische Regierung das elektronische integrierte Außenhandelssystem SISCOMEX eingeführt, um den Außenhandel zu standardisieren und einen Informationsfluss bei Importen und Exporten zu ermöglichen. Es handelt sich um eine EDV-gestützte Verknüpfung von Regierungsbehörden und allen Wirtschaftspartnern, die an Ein- und Ausfuhrvorgängen beteiligt sind, etwa dem Ministerium für Außenhandel (Ministério do Desenvolvimento, Indústria e Comércio Exterior), dem Zoll und der Zentralbank (Banco do Brasil).

Jede an einem Tätigwerden im Außenhandel Brasiliens interessierte Person muss bei der Receita Federal do Brasil (RFB) die notwendige Berechtigung (RADAR - Rastreamento de Atuação dos Intervenientes Aduaneiros) zu Nutzung des SISCOMEX beantragen und sich einer Vorabprüfung unterziehen. Die brasilianische Regierung hat verschiedene RADAR-Modalitäten geschaffen, die gebräuchlichsten sind die unbegrenzte und die begrenzte Erlaubnis (Unternehmen mit Importgeschäften bis zu einer Summe von 150.000 US Dollar je Halbjahr).

Ziel der Nutzung des SISCOMEX ist die Schaffung einer größeren Transparenz, um Missbräuche beim Außenhandel zu vermeiden. Sämtliche dort eingegebenen Daten werden von der Eingabe bis zum Abschluss des Verzollungsvorganges ständig zwischen den angeschlossenen Institutionen abgeglichen, um Unterfakturierungen und illegalen Devisentransfers auf die Spur zu kommen.

Schritte zur Registrierung im RADAR und SISCOMEX:

1. Registrierung des Unternehmens

2. Registrierung des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens (Geschäftsführer)

3. Akkreditierung des Bevollmächtigten (Zollagent, Angestellte des Unternehmens

Seit Kurzem dürfen brasilianische Behörden nicht mehr verlangen, dass Dokumente, Daten oder Informationen auf einem anderen Weg als über das SISCOMEX eingereicht werden. Nach der Vorschrift N° 11.577 vom 27. Juni 2023 D11577 muss die Übertragung der Anforderungen in das System bis zum 1. September 2023 für Exporte und bis zum 1. März 2024 für Importe erfolgen.

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