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Zollmeldung Russland Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Russland startet Experiment zur Rückverfolgbarkeit von importierten Waren

Bonn (GTAI) - Mit dem Beschluss N 807 vom 25. Juni 2019 beschließt die russische Regierung ein Experiment zu starten, bei dem nach Russland importierte Waren für den Inlandsverbrauch rückverfolgt werden sollen.

Das Finanzministerium, der föderale Zolldienst und der föderale Steuerdienst Russlands wurden von den befugten Exekutivorganen bestimmt, die Durchführung des Experiments sicherzustellen.

Das Experiment startete am 1. Juli 2019 und soll bis zum 31. Dezember 2019 laufen.

Der russische Zolldienst wird der Steuerbehörde und dem Finanzministerium in diesem Zeitrahmen nach Zollanmeldung der im Rahmen des Experiments eingeführten Waren entsprechende Informationen vorlegen.

Für das Experiment wurden folgende Produktgruppen bestimmt:

  • Kühlschränke, Gefriergeräte, Wärmepumpen (Zolltarifnummer 8418)

  • Industriefahrzeuge mit Eigenantrieb zur Verwendung in Fabriken, Lagern, Häfen oder Flughäfen (Zolltarifnummer 8709)

  • Gabelstapler (Zolltarifnummer 8427)

  • Planierraupen (Zolltarifnummer 8429)

  • Waschmaschinen für Haushalt oder Wäsche (Zolltarifnummer 8450)

  • Ausrüstungen zum Waschen, Reinigen, Pressen, Trocknen, Bügeln, Pressen (Zolltarifnummer 8451)

  • Monitore und Projektoren (Zolltarifnummer 8528)

  • Kinderwagen (Zolltarifnummer 8715 00 100 0)

  • Kindersicherheitssitze (Zolltarifnummern 9401 71 000 1, 9401 79 000 1 ,9401 80 000)

  • Integrierte Schaltkreise, Speichergeräte (Zolltarifnummer 8542)

  • elektrische Maschinen, Geräte und Teile davon (Zolltarifnummer 8542 90 000 0).

Unternehmen werden freiwillig an dem Experiment teilnehmen. (KAP)

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