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Zollbericht USA Konformitätserfordernisse

Sicherheit von Konsumgütern / Konformitätserklärung

Ausländische Hersteller sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den US-Standards und Sicherheitsregeln entsprechen. Dies ist durch eine Konformitätserklärung nachzuweisen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Ausländische Hersteller und Zulieferer von Verbraucherprodukten sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte alle geltenden Sicherheits- und Verbotsregeln, Standards und Verordnungen der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde "Consumer Product Safety Commission" (CPSC) erfüllen. Dies muss durch eine Konformitätserklärung bestätigt werden. Im August 2008 wurde in den USA der "Consumer Product Safety Improvement Act of 2008" (CPSIA) verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet umfassende Änderungen des amerikanischen Produktsicherheitsrechts, das seit 1972 unter anderem im "Consumer Product Safety Act" geregelt ist. Neben zahlreichen Vorschriften, die ausschließlich die Spielzeugindustrie betreffen, beinhaltet das Gesetz auch Vorschriften zur Konformitätserklärung, die für Hersteller anderer Konsumgüter Bedeutung haben.

Gemäß 16 CFR 1110.7 ist der Importeur für die Konformitätserklärung verantwortlich. Die Pflicht zur Abgabe der Konformitätserklärung bestand schon vor 2008. Seit Inkrafttreten des CPSIA müssen jedoch nicht mehr nur Verbraucherprodukte geprüft und zertifiziert werden, die einem offiziellen "Consumer Product Safety Standard" unterliegen, sondern auch jene Produkte, die einer ähnlichen Regelung ("similar rule") nach einem anderen Produktsicherheitsgesetz unterliegen. Weitere Produktsicherheitsgesetze sind zum Beispiel der

  • Federal Hazardous Substances Act
  • Flammable Fabrics Act
  • Poison Prevention Packaging Act
  • Refrigerator Safety Act
  • Children's Gasoline Burn Prevention Act
  • Virginia Graeme Baker Pool and Spa Safety Act

Hersteller müssen seit Inkrafttreten des CPSIA also eine wesentlich größere Anzahl von Standards erfüllen.

Unklarheiten sind hierbei in der Vergangenheit bei der Definition des Begriffs "children´s products" (Kinderprodukte) aufgetreten.

Darunter versteht die CPSC Artikel (Spielzeug, andere Produkte), die primär für den Ge- oder Verbrauch von Kindern bis einschließlich zwölf Jahren bestimmt sind. Als Maßstab dienen Herstellerangaben, Werbung und Altersbestimmungsrichtlinien der CPSC. Diese Produkte müssen von einem bei der CPSC akkreditierten Labor getestet werden.

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