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Zollbericht Südafrika Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Normen und Standards

In Südafrika eingeführte Waren müssen den nationalen sowie teilweise auch internationalen Standards entsprechen.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

In Südafrika sind hauptsächlich zwei Behörden für Normen und Standards zuständig: South African Bureau of Standards (SABS) und National regulator for compulsory specifications (NRCS).

Normen und Standards

Nationale Standards

Das South African Bureau of Standards (SABS) ist die nationale Institution zur Entwicklung und Qualitätssicherung von Standards in Südafrika. Sie bietet eine Reihe von Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Zertifizierung von Managementsystemen, Produkttests und Produktzertifizierung sowie Standardisierung an. Derzeit verfügt SABS über etwa 6500 Normen aus knapp 40 Bereichen.

Ausgewählte Standards werden kostenfrei und andere dagegen kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Diese sind online abrufbar. 

Obligatorische Standards (technische Spezifikationen)

Die Entwicklung obligatorischer Standards erfolgt durch die nationale Regulierungsbehörde "National regulator for compulsory specifications (NRCS)", einer Agentur im Geschäftsbereich des südafrikanischen Handels- und Industrieministeriums.

Südafrika sieht derzeit für unter anderem folgende Waren obligatorische Standards vor (vollständige Liste):

  • Elektro- und Elektronikprodukte
  • Lebensmittel
  • Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile und Reifen
  • Maschinen
  • Chemikalien

Freiwillige Standards

Neben den obligatorischen Standards hat Südafrika freiwillige Standards entwickelt, die vor allem in bewährten Geschäftspraktiken genutzt werden. Freiwillige Standards sind nicht bindend und nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte steigern.

Internationale Standards

Neben den nationalen Standards werden in Südafrika auch ausgewählte internationale Standards anerkannt. Als Gründungsmitglied der International Organization of Standardization (ISO) hat sich Südafrika den Ruf des führenden Standardisierungsgremiums im südlichen Afrika erarbeitet. Neben der Mitgliedschaft in der ISO ist SABS auch mit weiteren internationalen (zum Beispiel IEC - International Electrotechnical Commission) sowie nationalen (wie zum Beispiel CEN - European Committee for Standardization) Normungsgremium verbunden.

Bestimmte Waren, wie zum Beispiel Lebensmittel oder auch pharmazeutische Produkte, müssen den nationalen sowie den internationalen Normen entsprechen.

Konformitätsprüfung in Südafrika

Neben der Entwicklung obligatorischer Standards ist die Regulierungsbehörde "National regulator for compulsory specifications - NRCS" ebenfalls für die Verwaltung und Einhaltung sämtlicher Vorschriften zuständig. 

Die Regulierungsbehörde überprüft die eingeführten Waren auf Konformität gemäß einem bestimmten Produktstandard. Produkte, die die Anforderungen der geltenden Standards erfüllen, werden von der NRCS mittels "Letter of Authority" genehmigt. Der "Letter of Authority", den nur bei der NRCS registrierte Firmen/Beteiligte erhalten, wird sowohl für die Einfuhrabfertigung als auch für den Marktzugang in Südafrika benötigt.

Waren und Dienstleistungen, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden nicht zum Verkauf zugelassen und möglicherweise auch beschlagnahmt und vernichtet.

Beispiel: Marktzugang für alkoholische Getränke

Alkoholische Getränke können nur dann eingeführt werden, wenn ein entsprechender Nachweis über die Prüfung der Ware durch ein geeignetes Labor im Herkunftsland vorgelegt werden kann. Deutsche Zertifikate und Testberichte, die den südafrikanischen Regeln entsprechen, können dabei anerkannt werden. Es wird empfohlen, dem südafrikanischen Einführer das deutsche Zertifikat mit Testbericht zugänglich zu machen. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, wird bei der Einfuhr eine solche Analyse auf Kosten des Antragstellers durchgeführt. Zudem wird bei Produkten, die besonderen Anforderungen nach dem Spirituosengesetz unterliegen, zusätzlich ein Konformitätsnachweis aus dem Ausfuhrland gefordert.

Beispiel: Marktzugang für Messgeräte

Ähnlich sieht es auch bei Messgeräten aus. Bevor solche Waren rechtmäßig in Südafrika eingeführt und dort verwendet werden dürfen, bedarf es einer entsprechenden Kontrolle des Messgerätes. Die Business Unit Legal Metrology untersucht und prüft die Ware gemäß der rechtlichen und technischen Anforderungen. Die von der International Organization of Legal Metrology (OIML) ausgestellte Konformitätsbescheinigung, der dazugehörige Prüfbericht sowie eine Verifizierungsbescheinigung eines akkreditierten Labors sind für eine Typengenehmigung vorzuweisen. Darüber hinaus muss jeder Hersteller oder Importeur solcher Messgeräte bei der NRCS registriert sein.

Beispiel: Marktzugang für erneuerbare Energie (Fotovoltaik- und Windkraftanlagen)

Auch wenn die Einfuhr von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen aus der Europäischen Union (EU) zollfrei erfolgen kann, sollten Sie die Marktzugangsvoraussetzungen kennen und beachten.

Ausführliche Informationen finden Sie im GTAI-Bericht Marktzugang für erneuerbare Energie in Südafrika.

Beispiel: Marktzugang für KFZ und KFZ-Teile

Der Marktzugang ist denjenigen Fahrzeugen und Fahrzeugteilen vorbehalten, die den in Südafrika geltenden Normen entsprechen.

Ausführliche Informationen finden Sie im GTAI-Bericht Marktzugang für Kfz und Kfz-Teile in Südafrika.

Weitere Informationen zu: Normen und Standards in Südafrika 

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