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Zollbericht Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen

Das Vereinigte Königreich tritt CPTPP bei

Mit dem Vereinigten Königreich als zwölftes Mitglied macht der Handelsblock nun rund 15 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts aus.

Von Stefanie Eich, Melanie Hoffmann | Bonn

Die Verhandlungen über den Beitritt zur Freihandelszone CPTPP (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership) wurden am 31. März 2023 abgeschlossen, die Unterzeichnung des Beitrittsprotokoll erfolgte dagegen am 16. Juli 2023. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, müssen das Vereinigte Königreich und die CPTPP-Parteien ihre Gesetzgebungsverfahren abschließen. Bisher haben Japan und Singapur die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs ratifiziert.

Die transpazifische Partnerschaft

Die transpazifische Partnerschaft CPTPP gilt als eine der größten und dynamischsten Freihandelszonen der Welt. Sie fußt auf einem Handelsabkommen zwischen Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam.

Das Vereinigte Königreich hat bereits mit neun der elf Vertragsstaaten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Sie wurden zum Großteil im Zuge des Austritts aus der Europäischen Union (EU) in bilaterale Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem jeweiligen Vertragspartner überführt (sogenannte roll-over-agreements). Die Ausnahme bilden Malaysia und Brunei.

Vorteil diagonale Kumulierung

Aufgrund der bestehenden Freihandelsabkommen können britische Waren schon jetzt zollfrei oder zollreduziert in die genannten Länder exportiert werden. Vor diesem Hintergrund rechnet die britische Regierung in einer Prognose über die Auswirkungen des CPTPP-Beitritts mit einem Anstieg des BIP um nur 0,08 Prozent.

Dennoch bringt das Abkommen ökonomische Vorteile mit sich, denn es ermöglicht diagonale Kumulierung. So können Unternehmen in den CPTPP-Vertragsstaaten Ursprungserzeugnisse aus anderen CPTPP-Ländern verwenden, ohne dass die Enderzeugnisse ihre Ursprungseigenschaft verlieren.

Warenursprung und Kumulierung - kurz erklärt

Präferenzursprung: Damit ein Produkt von den Präferenzzöllen eines Handelsabkommens profitieren kann, muss es Ursprungsware im Sinne des Abkommens sein. Demnach muss eine bestimmte Wertschöpfung im jeweiligen Partnerland stattgefunden haben. Wie hoch der Wertschöpfungsanteil ist, hängt vom Abkommen und dem jeweiligen Produkt ab.


Bilaterale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung der anderen Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in diese Vertragspartei ausgeführt werden.


Diagonale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung in einer Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in eine weitere Vertragspartei ausgeführt werden.

Der Vorteil des CPTPP besteht also darin, dass britische Unternehmen Vormaterialien beispielsweise aus Japan importieren und diese weiterverarbeiten können. Die fertige Ware gilt als Ursprungsware im Sinne des CPTPP. Sie kann zollbegünstigt in einen anderen CPTPP-Mitgliedsstaat eingeführt werden. Somit ermöglicht CPTPP britischen Unternehmen mehr Flexibilität in den Lieferketten und einen besseren Marktzugang.

Zum Hintergrund

Die Beitrittsverhandlungen haben zwei Jahre gedauert. Bereits im September 2020 traten das VK und alle elf Mitglieder des CPTPP zusammen, um über einen möglichen Beitritt des VK in die transpazifische Partnerschaft zu sprechen. Am 1. Februar 2021 hat das VK den formellen Beitrittsantrag eingereicht. 

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