Zollbericht Kanada Voranmeldung von Waren
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Zur Zollanmeldung nutzen Importeure das "Electronic Data Interchange". Besonders vertrauenswürdige Importeure können ein vereinfachtes Anmeldeverfahren nutzen.
05.06.2023
Von Susanne Scholl | Bonn
Importeure können nach Genehmigung durch die CBSA die Übermittlung von Vorabinformationen über Warensendungen, die Anmeldung, die Abfertigung von Waren, die Abrechnung der Einfuhrabgaben und auch Ausfuhranmeldungen elektronisch mit verschiedenen Applikationen des "Electronic Data Interchange" vornehmen. Dies ermöglicht es der CBSA, Sendungen mit niedrigem Risikofaktor zügig abzufertigen und sich im Gegenzug intensiver auf den Schutz der Grenzen vor möglichen Gefahren und Risiken zu konzentrieren.
Das "eManifest Portal" wurde on der CBSA in erster Linie für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt, um ihnen eine unkomplizierte Übermittlung der für die Voranmeldung von Warensendungen benötigten Daten zu ermöglichen. Das Portal soll zu einem besseren Risikomanagement der Zollbehörde bei Wareneinfuhren mit hohem Risiko beitragen, eine bessere Absicherung der Versorgungsketten ermöglichen und Risiken für die nationale Gesundheit und Sicherheit zu minimieren. Gleichzeitig soll eine schnellere Abfertigung von Warensendungen mit niedrigem Risiko gewährleistet werden.
Ankunftsmeldung der Waren
Waren müssen in Kanada unmittelbar nach ihrem Eingang bei dem nächstgelegenen Zollamt gemeldet werden (reporting of goods). Dies liegt zwar grundsätzlich in der Verantwortung des Importeurs, im Allgemeinen reicht aber nach Eingang der Sendung bei der CBSA der Spediteur das "Cargo Control Document" (A8A(B)) für die Erstmeldung ein oder meldet die Waren über das EDI (Report). Das Cargo Control Dokument dient auch dem Nachweis aller Transitlieferungen von Waren zum Beispiel zu einem Binnenzollamt oder Zolllager.
Zollanmeldung, Freigabe der Waren
Die Zollanmeldung ist ein mehrstufiger Prozess.
Zum Erhalt der Freigabe durch die CBSA sind im Regelfall folgende Wege möglich:
- Anmeldung der Waren und Freigabe nach ausführlicher Prüfung der Dokumente und Abrechnung bzw. Zahlung der Einfuhrabgaben. Grundsätzlich müssen dafür das Zollanmeldeformular Canada Customs Coding Form (B3-3), das Cargo Control Document A8A-B in zweifacher Ausfertigung, die Canada Customs Invoice in zweifacher Ausfertigung (bei Warenwert von mehr als 2.500 kanadischen Dollar) oder Handelsrechnung und weitere für die Einfuhr benötigte Dokumente wie Einfuhrlizenzen, Genehmigungen und Zertifikate in Papierform oder in elektronischer Form (EDI) übermittelt werden. Einige Zollämter verfügen über das "Commercial Cash Entry Processing System", ein Selbstbedienungs-Computersystem mit dem Importeure oder Zollagenten das "Canada Customs Coding Form" ausfüllen können und das automatisch die Höhe der entrichtenden Zölle und Steuern berechnet. Importeure können die Einfuhrabgaben zum Beispiel in bar, mit Scheck, Travellers cheques oder Kreditkarte (für Beträge bis zu einer Höhe von 5.000 kanadischen Dollar) entrichten.
oder
- Importeure beziehungsweise Zollagenten, die die Zollbehörde als zuverlässig einstuft und die häufig große Warenmengen einführen, können sich bei der kanadischen Zollbehörde für eine vereinfachte Zollanmeldung (grundsätzliche Freigabe der Waren vor Zahlung der Einfuhrabgaben) auf Basis vorläufiger Dokumente bewerben beziehungsweise das beschleunigte Verfahren der Freigabe der Waren vor Zahlung der Einfuhrabgaben mit EDI nutzen (release on minimum documentation – RMD beziehungsweise "Release Prior to Payment Privilege"). Die Zollbehörde führt dann eine vorläufige Abrechnung der geschuldeten Einfuhrabgaben durch. Die endgültige Abrechnung und Zahlung der Einfuhrabgaben erfolgt zeitversetzt innerhalb bestimmter Zeiträume nach der Wareneinfuhr. Für dieses Privileg verlangt die CBSA von den Unternehmen eine Sicherheit. Bei Verstößen gegen die Compliance-Vorgaben behält sich die Zollbehörde das Recht vor, das Privileg zu entziehen.
- Importeure oder ihre Zollagenten müssen nach der Freigabe der Waren innerhalb der von der CBSA festgelegten Frist der CBSA ein "final accounting package" bestehend aus allen wichtigen Einfuhrdokumenten und -bescheinigungen wahlweise in Papierform oder via EDI übermitteln. Die Fristen sind abhängig von der Einstufung der Sendung (high value shipments: über 2.500 kanadische $ / low value shipments: unter 2.500 kanadische $. Für „high value shipments“ beträgt die Frist fünf Werktage. Nach Freigabe der Waren werden Verrechnungs- oder Buchungsfehler korrigiert. Alle Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. Die CBSA kann Waren bis zu vier Jahren nach Einfuhr prüfen und Entscheidungen berichtigen.
Grundsätzlich kann die CBSA anlässlich der Zollabfertigung die Beachtung der Zollvorschriften (beispielsweise die Angaben in der Handelsrechnung zu Menge, Warenwert und Korrektheit der angegebenen Zolltarifposition der Waren) und der von weiteren Bundesbehörden vorgeschriebenen Vorschriften und Bestimmungen (Verkehrsfähigkeit der Waren) überprüfen. Sie kann vor der Freigabe der Waren stichprobenartig Untersuchungen von Waren vornehmen (examinations). Ob die Zollbehörde eine solche Untersuchung vornimmt oder nicht hängt von Art und Charakter der Waren und dem Grad der Compliance des Importeurs ab.
Detaillierte Informationen zur Abfertigung von Waren hat die CBSA bereitgestellt.