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Zollbericht Ukraine Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

Für den Vertreib von Waren in der Ukraine sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Dazu zählen auch Lizenzierungen und Konformitätsverfahren.

Von Karin Appel | Bonn

Lizenzierung

Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Einfuhrlizenzen: Zum einen gibt es die Listen, die das ukrainische Ministerkabinett jährlich festlegt und in der Produkte stehen, für die automatisch eine Einfuhrlizenz erforderlich ist. Dazu zählen Waren, die Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrquoten unterliegen. Diese Einfuhrlizenz wird innerhalb von zehn Tagen nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente beim ukrainischen Wirtschaftsministerium ausgestellt. Sie ist maximal zwölf Monate gültig, wobei die Gültigkeitsdauer zum Ende eines Kalenderjahres erlischt.

Weiterhin gibt es für die Einfuhr von Rohrzucker, alkoholischen Getränken und Tabakwaren eine andere Genehmigungskategorie, die nicht der automatischen Einfuhrlizenz unterliegt. Hier kann die Verarbeitung der eingereichten Dokumente länger dauern und die Bearbeitungsgebühr ist erheblich höher. Zuständig ist auch in diesem Fall das Wirtschaftsministerium.

Aktivitätslizensierung

Eine sogenannte Aktivitätslizensierung ist für Händler erforderlich, damit sie mit den importierten Produkten die Handelsaktivität aufnehmen können. Sobald ein Importeur beziehungsweise Händler die Aktivitätslizenz erhalten hat, kann er mit den Waren in der Ukraine auch Handel betreiben.

Darüber hinaus kann die Aktivitätslizenz aber auch eine Voraussetzung für die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung darstellen.

Für folgende Produkte müssen Händler in der Ukraine eine Aktivitätslizenz beantragen:

  • Geräte zum Abhören von Informationen
  • Verschlüsselungstechnologien
  • Gefährlicher Abfall
  • Arzneimittel (bereits die Einfuhr erfordert schon die Lizenz)
  • Betäubungsmittel
  • Erdgas
  • Nichtmilitärische Waffen und Munitionen sowie Selbstverteidigungsartikel
  • Pyrotechnische Produkte
  • Quellen ionisierender Strahlung.

Zertifizierung

Das nationale Normungsgremium, das die staatliche Politik im Bereich der Normung umsetzt, ist das ukrainische Forschungs- und Ausbildungszentrum für Normungs-, Zertifizierungs- und Qualitätsfragen (UkrNDNC). Das Zentrum ist zuständig für die Entwicklung und Genehmigung nationaler Normen und technischer Regulierungen.

In der Ukraine bestehen zwei Konformitätsbewertungsverfahren nebeneinander: Das teilweise noch auf sowjetischen Standards beruhende Verfahren der Pflichtzertifizierung nach UkrSEPRO und die Zertifizierung nach technischen Reglements, die teilweise bereits entsprechende europäische Richtlinien umsetzen. Um die in der EU geltenden Normen und Standards sukzessive umzusetzen, beschloss die Ukraine das Gesetz "Über Normung". 

Mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU hat sich die ukrainische Regierung verpflichtet, technische Handelsbarrieren, wie Konformitätsbewertungsverfahren, abzubauen und die technischen Normen und Standards der Ukraine mit denen der EU zu harmonisieren.

In diesem Zusammenhang verhandelt das Ukrainische wissenschaftliche Forschungs- und Ausbildungszentrum für Normung, Zertifizierung und Qualität (UkrNDNC) mit Unterstützung der Abteilung für technische Regulierung des Wirtschaftsministeriums mit den europäischen Kollegen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC). Dabei geht es um ein Abkommen über die Konformitätsbewertung und Anerkennung von Industrieprodukten. Bis Ende 2022 hat die Ukraine bereits 26.000 europäische Normen vollständig übernommen. Dieses Jahr (2023) plant die Ukraine, alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten und einen Antrag auf Vollmitgliedschaft bei CEN-CENELEC einzureichen.

Am Ende aller Reformen soll dann ein Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren mit der EU stehen (Agreement on Conformity Assessment and Acceptance of Industrial Products). Seit 2015 werden daher nicht nur die bestehenden Technischen Reglements weiter an europäische Richtlinien angepasst, sondern auch das Konformitätsbewertungsverfahren reformiert.

Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der technischen Rahmenvorgaben wird in der Ukraine gesetzlich auf den Hersteller oder Einführer übertragen. Dieser erstellt eine Konformitätserklärung und bringt das vorgesehene Konformitätszeichen auf.

Das Konformitätszeichen muss in der Regel eine Mindesthöhe von fünf Millimeter haben, es sei denn, das jeweilige Technische Reglement erlaubt eine andere Größe. Außerdem muss es in Kontrastfarben ausgeführt sein. Schwarz-weiß ist keine zwingende Vorgabe. Das Zeichen ist auf das Erzeugnis selbst, wenn dies nicht möglich ist, auf die Verpackung und die Begleitdokumente wie Gebrauchsanweisung dauerhaft aufzubringen.

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