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Zollbericht USA Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen

Update - US-Handelsministerium - Einfuhrlizenzen für Aluminium

Das Handelsministerium hat am 21. Mai 2021 im Gesetzblatt per Erlass bestätigt, dass US-Importeure von Aluminiumprodukten seit dem 28. Juni 2021 Einfuhrlizenzen beantragen müssen.

Von Susanne Scholl

Das neue Monitoring-System soll falschen Angaben zum Warenursprung entgegenwirken. Betroffen sind zahlreiche Aluminiumprodukte der HS-Codes 7601, 7604, 7605, 7606, 7607, 7608, 7609 und 7616. Das Überwachungssystem „Aluminum Import Monitoring and Analysis System“ (AIM) finden sie hier. Dort können Importeure künftig Identifikationsnummern für die Arbeit im System beantragen. Anschließend können sie dort die Einfuhrlizenzen für ihre Produkte beantragen.

Handelsministerium bekämpft Verschleierung des Warenursprungs   

Das Handelsministerium (Department of Commerce) hatte das AIM System mit einer Verordnung am 23. Dezember 2020 eingeführt. Danach sollte die neue Vorschrift ursprünglich bereits ab dem 25. Januar 2021 gelten, der Zeitpunkt wurde dann aber zunächst auf den 29. März und zuletzt auf den 28. Juni 2021 verschoben.

Das AIM-System soll der Überwachung von Einfuhrmengen dienen, zum Beispiel im Falle eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren bestimmter Produkte. Gleichzeitig will das Ministerium einer Verschleierung des Warenursprungs entgegenwirken. Seit Einführung der Zusatzzölle von 10 Prozent auf Aluminiumprodukte (section 232 duties on certain aluminum products) im Frühjahr 2018 versuchen Versender verstärkt, durch Umladungen von Sendungen in verschiedenen Ländern deren tatsächlichen Ursprung zu verschleiern (transshipment) und so die Zahlung der Zusatzzölle zu umgehen. Das AIM soll dazu beitragen, falschen Ursprungsangaben entgegenzuwirken. Bei Antragstellung für eine Einfuhrlizenz müssen Importeure im AIM daher neben dem HS-Code der Produkte und Angaben zu Wert und Menge unter anderem das Ursprungsland und das Land angeben, in dem die Aluminiumprodukte zuletzt bearbeitet (gegossen) wurden. 

Importeure betroffener Sendungen von Aluminiumprodukten müssen die Lizenzen jeweils auf der Einfuhranmeldung 
(Entry Summary) ausweisen.    

Einfuhrlizenzen sind gebührenfrei

Einfuhrlizenzen sind bis zu 75 Tagen nach Ausstellung gültig. Die Ausstellung ist gebührenfrei. Für Sendungen mit einem Warenwert von unter 5.000 US Dollar können Importeure künftig eine sogenannte „low-value-licence“ beantragen. Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 US Dollar sind von der Einfuhrlizenzpflicht ausgenommen.  

Zusatzzölle von 10 Prozent auf Aluminiumprodukte gelten in den USA derzeit für Ursprungswaren fast aller Länder. Ausgenommen sind unter anderem Kanada, Mexiko und die Vereinigten Arabischen Emirate. Informationen zur Möglichkeit, Ausnahmen von den Zusatzzöllen zu beantragen, hat das Handelsministerium hier veröffentlicht.   

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