Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

US-Zollbehörde implementiert USMCA-Zollvorschriften in Zollrecht

Die US-Zollbehörde CBP hat Regeln für die Umsetzung von Zollpräferenzen des USMCA und entsprechende USMCA-Vorschriften in US-Zollrecht implementiert.

Von Susanne Scholl

Die Zollbehörde Customs and Border Protection hat hierzu die Gesetzessammlung „Code of Federal Regulations“ mit einem vorläufigen Erlass (Interim Final Rule) geändert. Der Erlass gilt seit dem 1. Juli 2021.

Die Änderungen beinhalten Vorgaben der Kapitel 1, 2, 5 und 7 des USMCA unter anderem zum Marktzugang für Waren, den Vorgaben zum Nachweis des Ursprungs und Zollvereinfachungen. Im Detail werden damit Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Waren, zur Rückerstattung von Zöllen, zum Drawback-Verfahren, zur Bestimmung und zum Nachweis des Warenursprungs, zu Warenmustern, zu Waren, die nach einer Reparatur oder Bearbeitung in Kanada oder Mexiko wieder in den USA eingeführt werden und zu Strafbestimmungen in US-Zollrecht implementiert.  

Ausnahmen zur Nachweispflicht des Ursprungs 

Ausnahmen zur Nachweispflicht des USMCA-Warenursprungs gelten in den USA für Sendungen mit einem Warenwert von weniger als 2.500 US$ (nicht-kommerzielle Wareneinfuhren).

Für Waren mit Ursprung in Kanada oder Mexiko, für die bei der Einfuhr in den USA zunächst kein Ursprungsnachweis erbracht wurde, können US-Importeure innerhalb von einem Jahr gemäß 19 CFR §182.32 Anträge auf Rückerstattung der gezahlten Einfuhrzölle stellen. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis des Ursprungs in schriftlicher oder elektronischer Form. 

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.