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Zollbericht Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen

Vereinigtes Königreich und Ukraine beschließen Handelsabkommen

Ukraine unterzeichnet in zweiter Revision das Fortbestehen des bisherigen Abkommens.  

Von Melanie Hoffmann, Karin Appel | Bonn

Am 8. Oktober 2020 unterschrieben Boris Johnson und der ukrainische Präsident, Wolodymr Selenskyj, ein gemeinsames Abkommen über politische Zusammenarbeit, Freihandel und strategische Partnerschaft. 

Am 11. Juli 2022 unterzeichnete der Präsident der Ukraine den Erlass Nr. 128/2022-rp, der den Ersten Vizepremierminister und Wirtschaftsminister ermächtigt, ein zweites Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens über die Kontinuität des Handels mit dem Vereinigten Königreich aus dem Jahr 2020 zu unterzeichnen. 

Inhalte und Ziele des Abkommens

Das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreiche (VK) und der Ukraine findet seit dem 1. Januar 2021 Anwendung und strebt dabei eine ehrgeizige Zusammenarbeit in politischen, sicherheitspolitischen und außenpolitischen Themen an und soll weiterhin den bevorzugten Handel für Unternehmen und Verbraucher sicherstellen. Zudem wollen die Parteien in den Bereichen Klimawandel, Konfliktlösung/Verteidigung/Sicherheit und Menschenrechte stark zusammenarbeiten. 

Das Abkommen zwischen dem VK und der Ukraine orientiert sich stark an dem Abkommen zwischen der EU und der Ukraine. Es bietet den gleichen Grad an Liberalisierung in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen, den Unternehmen derzeit im Rahmen des bestehenden Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine genießen. Die einzige Ausnahme sei die Anpassung der Rechtsvorschriften, denn dies ist ein einzigartiges Format der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU.

Eine weitere Veränderung: Im VK wird es nun einen Sonderbeauftragten des Premierministers für den Handel mit der Ukraine geben. 

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