Zollbericht Marokko Warenbegleitpapiere
Warenbegleitdokumente
Welche Warenbegleitpapiere sind bei der gewerblichen Wareneinfuhr in Marokko vorzulegen?
09.08.2021
Von Amira Baltic-Supukovic, Kurdo Homam-Ghazi
Als Warenbegleitpapiere sind der Zollanmeldung grundsätzlich beizufügen:
- die Handelsrechnung
- Eine detaillierte Packliste ist nur erforderlich, wenn die Handelsrechnung keine genaue Übersicht über die in den einzelnen Packstücken enthaltenen Waren gibt ;
- Präferenznachweis, wenn eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden soll. Im Warenverkehr zwischen der EU und Marokko ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bei Anwendung einer Ursprungskumulierung mit Teilnehmerländern der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED vorzulegen. Für Sendungen bis zu einem Warenwert von 6.000 Euro genügt als Nachweis auch die Ursprungserklärung nach vorgeschriebenem Wortlaut durch den Ausführer auf der Rechnung. Ist der Ausführer als ermächtigter Ausführer zugelassen, kann er die Ursprungserklärung auf der Rechnung auch ohne Wertbegrenzung abgeben.
- Frachtpapiere
- Versicherungszertifikat für den Transport der Waren auf marokkanischem Gebiet von einer in Marokko akkreditierten Versicherungsgesellschaft
- Ursprungszeugnis: nicht-präferenzielle Ursprungszeugnisse sind in der Regel nur auf Verlangen des Importeurs erforderlich
- "engagement d'importation" für Waren ohne Einfuhrbeschränkungen, ansonsten entsprechend "licence d'importation" oder "déclaration préalable d'importation"
- ggf. Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister
- je nach Art der Ware zusätzlich erforderliche Bescheinigungen, zum Beispiel Konformitätszertifikate für diverse Industrieprodukte, Pflanzen- oder Tiergesundheitszeugnisse, Analysezertifikate oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen.