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Zollbericht Ruanda Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. 

Von Andrea Mack

Zolltarif

Der Zolltarif Ruandas basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2017). Er entspricht dem gemeinsamen Außenzolltarif der EAC, den die Mitgliedstaaten Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda gegenüber Drittländern anwenden, mit denen kein Präferenzabkommen besteht. Der Außenzolltarif CET (Common External Tariff, Schedule 1) enthält grundsätzlich folgende Wertzölle:

Warenbeschreibung

Einfuhrzollsatz

Anteil der gesamten Tariflinien

Rohstoffe und Investitionsgüter

0%

 37,4%

Zwischenprodukte

10%

20,4%

Fertigwaren

25%

41,1%

Quelle: WTO Trade Policy Review EAC 2019

Für einige Waren des HS-Kapitel 72 (Eisen und Stahl) gelten auch spezifische Zölle oder Mischzölle. Darüber hinaus gibt es in Schedule 2 erfasste sensible Produkte, die höheren Zöllen von 35 bis zu 100 Prozent unterliegen. Bei den sensiblen Gütern handelt es sich um Güter, bei denen die EAC-Mitgliedstaaten Potenzial für eine lokale Produktion und lokalen Handel sehen, beispielsweise landwirtschaftliche Erzeugnisse und Textilgewebe. Die sensiblen Waren machen 1,1 Prozent der gesamten Tariflinien aus.

Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl von sensiblen Produkten mit den aktuell in Ruanda angewendeten Regelzollsätzen. Diese gelten auch für Waren mit Ursprung in der EU, da ein zwischen der EU und der EAC geschlossenes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen noch nicht in Kraft getreten ist.

Zölle auf sensible Waren

HS-Code

Warenbezeichnung

Regelzollsatz

0401, 0402

Milch und Rahm

60%

0403

Buttermilch und Joghurt

60%

0406

Käse und Quark

60%

1005 90

Mais

50%

1006 30

halb- oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert

bis 30.6.21 abweichend 45 statt 75%, mindestens 345 US$ (US-Dollar)/t

1101

Weizenmehl

50%

1102 20

Maismehl

50%

ex 1701

bestimmte Rohzucker

bis 30.6.21 abweichend 25% bis zu einem Kontingent von 70.000 t anstatt 100%, mindestens 460 US$/t

2402 20

Zigaretten

35%

ex 2403

Tabak

35%

ex Kapitel 52 und 55

Garne und Gewebe: Khanga, Kikoi und Kitenge

50%

ex Kapitel 62

Kleidung und Bekleidungszubehör: Khanga, Kikoi und Kitenge

50%

ex Kapitel 63

Bettwäsche und andere Wäsche aus Baumwolle

50%

6309 00 10

6309 00 90

Gebrauchtbekleidung

bis 30.6.21 abweichend 2,5 US$/kg anstatt 35%, mindestens  0,4 US$/kg   

6309 00 20

gebrauchte Schuhware

5 US$/kg

ex 8506

elektrische Primärelemente und Primärbatterien

35%

Quellen: EAC Common External Tariff; EAC Gazette Vol. AT 1 - No. 10 vom 30. Juni 2020

Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, d.h. der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis cif (cost, insurance and freight – Kosten, Versicherung und Fracht) Einfuhrzollstelle in Ruanda.

Über die in Schedule 2 erfassten sensiblen Produkte hinaus ist es den EAC-Mitgliedstaaten auf Antrag gestattet, Einfuhrzölle abweichend vom gemeinsamen Außenzolltarif für einen bestimmten Zeitraum im Zuge des „stay application scheme“ oder „duty remission scheme“ auszusetzen, zu senken oder zu erhöhen. Die beschlossenen Abweichungen werden in der EAC Gazette veröffentlicht. 

Einfuhrabgaben in Ruanda können im Rwanda Trade Portal abgerufen werden. Die digitale Plattform hält umfangreiche Informationen zu ruandischen Zoll- und Einfuhrbestimmungen bereit. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Einfuhrzölle in Ruanda über die Market Access Map des International Trade Centre zu recherchieren.

Außertarifliche Zollbefreiungen

Außertarifliche Zollbefreiungen sind im Fifth Schedule (Exemptions Regime) des Zollgesetzes der EAC zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise Lieferungen an die Regierungen der Partnerstaaten, diplomatische Vertretungen, anerkannte Hilfsorganisationen und Menschen mit Behinderung. Ebenfalls grundsätzlich zollfrei, gegebenenfalls auf Antrag bei der zuständigen Behörde, sind beispielsweise Warenmuster ohne Handelswert, Bildungsmaterialien, landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Saatgut, Düngemittel und Gerät, industrielle Ersatzteile verwendet für Maschinen der HS-Kapitel 84 und 85, Spezialausrüstung für die Entwicklung und Erzeugung von Solar- und Windenergie sowie diagnostische Reagenzien und Geräte.

Einfuhrumsatzsteuer

Warenlieferungen und Dienstleistungen im ruandischen Steuergebiet sowie Einfuhren in Ruanda unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer (value added tax). Rechtsgrundlage ist Law N° 37/2012 of 09/11/2012 establishing the value added tax in seiner aktuellen Fassung.

Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 18 Prozent. Bemessungsgrundlage bei Importen ist der Zollwert zuzüglich sämtlicher Einfuhrabgaben außer der Einfuhrumsatzsteuer selbst. Neben dem Normalsatz gibt es einen Steuersatz in Höhe von 0 Prozent. Der Nullsatz gilt beispielsweise für Exportgüter, Diplomatengut, Waren für internationale Organisationen und Spenden an lokale Hilfsorganisationen.

Eine Reihe von Waren ist von der Mehrwertsteuer befreit. Hierzu gehören unter anderem Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen, Arzneimittel für anerkannte Organisationen, Lehrmaterialien, Bücher und Presseerzeugnisse, nicht verarbeitete Agrarprodukte, Mobiltelefone, Lieferungen an Unternehmen in Special Economic Zones sowie Maschinen, Investitionsgüter und Rohmaterialien für geförderte Industrien.  

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