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Zoll
Zollbericht Angola Einfuhrabgaben
Die mit dem Gesetz über den Allgemeinen Staatshaushalt 2021 verabschiedeten Neuerungen gelten seit 1. Januar 2021.
11.02.2021
Von Andrea Mack
Die angolanische Regierung belegt die Einfuhr von Basisgütern wie Bohnen, Reis, Weizen- und Maismehl, Milchpulver und Speiseöl weiterhin mit einem Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent. Die genannten Güter waren ursprünglich von der Mehrwertsteuer befreit.
Der ermäßigte Steuersatz von 5 Prozent gilt ebenfalls weiterhin für importierte landwirtschaftliche Betriebsmittel und Investitionsgüter. Hierzu gehören beispielsweise Tiere, Saatgut, Düngemittel und Traktoren.
Neu eingeführt wird ein vereinfachtes Mehrwertsteuersystem für Unternehmen, deren Jahresumsatz oder Importvolumen nicht mehr als 350 Millionen Kwanzas beträgt. Steuerpflichtige, die in der verarbeitenden Industrie tätig sind, sind von dem vereinfachten System ausgenommen. Kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz oder Importvolumen nicht mehr als 10 Millionen Kwanzas beträgt, sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
In Bezug auf Importe wird die Bemessungsgrundlage für die Steuer erweitert. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich aller Einfuhrabgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst plus Nebenkosten wie Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und sonstige Kosten, einschließlich solcher, die bis zum ersten Bestimmungsort der Waren innerhalb Angolas anfallen.
Darüber hinaus wurden die Einfuhrzölle für verschiedene Waren zum Teil drastisch erhöht. Betroffen sind beispielsweise landwirtschaftliche Grunderzeugnisse, verarbeitete Lebensmittel, Kunststoffartikel, Holz- und Papierwaren, Textilien, Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, Elektrohaushaltsgeräte, Elektrotechnik, Möbel und Hygieneprodukte. Die Warenliste mit den neuen Zollsätzen befindet sich im zweiten Anhang des Haushaltsgesetzes. Sie umfasst 20 Seiten.
Quelle: Gesetz über den Allgemeinen Staatshaushalt 2021 (Orçamento Geral do Estado 2021)