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Zollbericht China Umsatzsteuer
Durch höhere Erstattungssätze können die Waren auf den Weltmärkten günstiger angeboten werden.
20.03.2020
Von Klaus Möbius
China erhöht für einige Waren die Erstattungssätze der Umsatzsteuer für exportierte Waren. Anders als international üblich, gibt es in China keine grundsätzlich vollständige Erstattung der Umsatzsteuer auf Waren die exportiert werden. Es gibt verschiedene Erstattungssätze von 0 bis 16 Prozent. Für einige Waren gibt es also gar keine Erstattung der bisher angefallenen Umsatzsteuer, für andere Waren gibt es eine teilweise bis hin zur vollen Erstattung.
Betroffen sind Agrarwaren, organische und anorganische Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Kautschuk und Holz sowie Waren daraus, Hygienepapier, mineralische Waren, Glaswaren, Edelmetalle und Waren daraus, Eisen, Stahl, Kupfer und Nickel sowie Waren daraus, Werkzeuge und Metallwaren.
Details ergeben sich aus einer Excel-Tabelle im Anhang (附件) zum Erlass der chinesischen Steuerverwaltung vom 17.3.2020 (nur chinesisch). Die erhöhten Erstattungssätze treten zum 20.3.2020 in Kraft.
Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut:
序号 | 产品编码 | 产品名称 | 调整后退税率 |
Laufende Nummer | Chinesische Zolltarifnummer | Chinesische Warenbezeichnung | Erstattungssatz ab 20.3.2020 |
Die Liste enthält die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zolltarifnummern werden bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der 7. Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Es kann im Internet kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden. Eine gedruckte Ausgabe oder eine CD-ROM stehen ebenfalls zur Verfügung (kostenpflichtig).