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Zollbericht EU Zollgesetz und Zollverfahren

Von Digitalisierung bis Dual Use

Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Perspektiven im Fokus des europäischen Zollrechtstages

Von Dr. Achim Kampf

Von großer Expertise geprägt, nahm der Europäische Zollrechtstag  - Corona bedingt diesmal in digitaler Form  - am 17. und 18. Juni zahlreiche perspektivische Themen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts unter die Lupe.

RA Dr. Lothar Harings, Vorsitzender des Europäischen Forums für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, wies eingangs darauf hin, dass das Recht des internationalen Handels niemals so im Fokus wie derzeit gestanden habe und äußert die Hoffnung, dass die in den letzten Jahren bestehenden transatlantischen Probleme mit der neuen US-Administration der Vergangenheit angehören. Im Anschluss daran wies Staatsrat Rieckhoff von der Behörde für Wirtschaft und Innovation auf einen erforderlichen Ausgleich zwischen fiskalischen und Sicherheitsinteressen einerseits und denjenigen der Wirtschaftsbeteiligten andererseits hin.

Künftige Herausforderungen im Fokus: Der Zollaktionsplan der EU-Kommission

Dominik Schnichels, Leiter der Direktion europäische Zollpolitik der EU-Kommission, stellte den Aktionsplan Zoll der EU-Kommission vor, der die Bewältigung künftiger Herausforderungen im Blick hat. Dieser sieht die verbesserte Nutzung von Daten vor mit dem Ziel, das Risikomanagement effizienter zu gestalten. Darüber hinaus befasst sich der Aktionsplan mit dem Management des elektronischen Handels wie auch mit Vereinfachungen für Zoll und Unternehmen durch die sogenannte „Single Windows-Initiative“.  Diese ermöglicht es Unternehmen, die Grenzformalitäten auf einem einzigen Portal abzuwickeln und versetzt die Zollbehörden in die Lage, zum Zwecke des Informationsaustausches enger zusammenzuarbeiten. Schließlich ist beabsichtigt, zur Vorbereitung auf künftige Krisen und Herausforderungen die Zollverwaltungen entsprechend auszurüsten und eine sogenannte „Reflexionsgruppe“ aus Unternehmen und Vertretern der Mitgliedstaaten zu bilden, um für künftige Krisen besser gewappnet zu sein.

Tanja Mildenberger, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Finanzen, wies auf das Erfordernis eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Zollkontrollen und Handelserleichterungen hin. Die Politik müsse den Rahmen für Zollerleichterungen schaffen, das Zollrecht alleine könne dies nicht leisten. Wünschenswert seien unter anderem die Erweiterung der gegenseitigen Anerkennung des AEO und die Weiterentwicklung der Handelserleichterungen gemäß dem WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen.

Block chain und künstliche Intelligenz: Die Digitalisierung geht weiter

Nach einem Plädoyer für freien Welthandel und eine Verbesserung der handelspolitischen Beziehungen zwischen der EU und den USA durch einen Sprecher der „American Association for Exporters and Importers“ diskutierten Berater Wolfgang Lehmacher und Dr. Ulrich Lison von AEB Stuttgart über den möglichen Einsatz von künstlicher Intelligenz im Rahmen der Zollabwicklung. Was sich hinter dem „Zauberwort“ „Block chain“ verbirgt, legten Prof. Risse, vormaliger Chef der Steuer- und Zollabteilung von Henkel und Dr. Matthias Gries von Siemens dar. Anhand eines für Langzeitlieferantenerklärungen entwickelten Projektes der beiden Unternehmen wurde deutlich, wie miteinander verkettete Datenblöcke („block chains“) sowohl dazu beitragen, Dokumente effizienter zu erstellen, als auch vor Manipulationen zu schützen. Bezüglich der Blockchain Methode als Zukunft der digitalen Kommunikation mit der Zollverwaltung  wies Dr. Jan Thaler von der Generalzolldirektion darauf hin, dass hierzu zunächst die rechtlichen Grundlagen zu schaffen sind.

Seidenstraße und Klimaschutz: Auswirkungen auf die Zollverwaltung

Manfred Lindloff, stellvertretender Leiter des Zollamtes Hamburg, verwies auf ein mit der Realisierung der „neuen Seidenstraße“ zu erwartendes höheres Abfertigungsaufkommen und den damit verbundenen höheren Kontrollaufwand. Die Zollverwaltung sei darauf vorbereitet. Zu der Tagung eingeladene Vertreter Chinas führten in diesem Zusammenhang auch die Modernisierung des chinesischen Zollrechts an, die zu reibungslosen zollrechtlichen Abwicklungen auf der neuen Route beitragen würden.

Vicente Hurtardo Roa von der EU-Kommission und Prof. Roland Ismer von der Universität Erlangen setzten sich mit Klimapaket „55“ der EU-Kommission auseinander. Im Vordergrund standen Fragen der CO2 - Grenzausausgleichsabgabe und des Brennstoffemissionshandels, wobei auch verfassungsrechtliche Aspekte Berücksichtigung fanden.

Fed-Ex-Urteil: neue Aspekte der Einfuhrumsatzsteuerschuld

Mit dem sog. „Fed-Ex-Urteil“ des EuGH, in dem dieser für die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld auf den „Eingang in den Wirtschaftskreislauf“ abstellt, und somit den Gleichlauf zwischen Entstehung von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuerschuld aufbricht, setzten sich Dr. Tobias Bender, Richter am Finanzgericht Hamburg und  Prof. Thomas Bieber von der Universität Linz auseinander.

E-Commerce: Auf zu neuen Ufern

Colette Hercher, Präsidentin der Generalzolldirektion stellt die Neuerungen der mehrwertsteuerlichen Behandlung im E-Commerce-Handel vor. Ab dem 1. Juli 2021 ist eine EU-einheitliche One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung für Fernverkäufe anzuwenden. EU- und Nicht-EU-Verkäufer müssen sich dadurch nicht in jedem Mitgliedstaat, in dem sich ihre Kunden befinden, registrieren.

Reform der Dual-Use Verordnung tritt am 9. September 2021 in Kraft

Ein Überblick über aktuelle zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Entwicklungen rundete die Tagung ab. Der Präsident des Finanzgerichts Hamburg, Christoph Schönfeld , erläuterte verschiedene gerichtliche Entscheidungen, bevor Oliver Brodersen von der Generalzolldirektion sich zu den Auswirkungen des Brexit auf die Abfertigung und Neuerungen der IT im Zollbereich äußerte. Thomas Barowski vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellte abschließend die bereits im Amtsblatt veröffentlichte und am 9. September 2021 in Kraft tretenden reformierte Dual Use-Verordnung vor.

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