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Zoll
Zollbericht Kirgisistan Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Kirgisistan ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.
04.01.2021
Nach zweijährigen Verhandlungen wurde Kirgisistan am 20. Dezember 1998 das 133. WTO-Mitglied.
Zum 1. Januar 2015 ist das Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft getreten. Die EAWU ist ein Zusammenschluss der fünf Mitgliedstaaten Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland. Das Abkommen sieht neben der Weiterführung einer Zollunion die Schaffung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Im Vordergrund stehen das Reaktivieren und Nutzen der durch frühere Sowjetzeiten geprägten Wertschöpfungsketten der Mitgliedstaaten. Innerhalb der Zollunion werden keine Zölle erhoben und eine Kontrolle findet an den Innengrenzen nicht statt.
Durch Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern plant die EAWU eine Erweiterung ihres Handelsraums. Mit Vietnam wurde bereits ein Freihandelsabkommen geschlossen, welches 2016 in Kraft trat. Mit dem Iran hat die EAWU am 17. Mai 2018 ein Interimsabkommen geschlossen, welches zukünftig zu einem Freihandelsabkommen weiterentwickelt werden soll.
Mit fünf weiteren Ländern (Ägypten, Indien, Israel, Singapur, Serbien ) sind Verhandlungen aufgenommen worden, wobei die Verhandlungen mit Serbien und Israel im März 2019 bereits abgeschlossen wurden.
Erste Verhandlungen mit Ägypten fanden Anfang 2019 in Kairo statt. Die Parteien erzielten dabei bereits erhebliche Fortschritte bei der Genehmigung des Vertragsentwurfs. Insbesondere wurden Vorkehrungen im Bereich des elektronischen Handels, der Zollzusammenarbeit und der Vereinfachung von Verfahren und technischen Hindernissen getroffen. Der Warenhandel sowie die gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen und veterinärmedizinischen Maßnahmen wurden bereits umfassend harmonisiert. Für Ende 2020 ist die nächste Verhandlungsrunde geplant.
Zudem bestehen zur Zeit neun Absichtsabkommen über eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Andengemeinschaft, Chile, Griechenland, Kambodscha, Marokko, der Mongolei, Singapur und Peru und ein nicht-präferenzielles Wirtschafts- und Handelsabkommen mit China, welches den Austausch zu administrativen Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums, E-Commerce und Wettbewerbs zum Inhalt hat.
Kirgisistan ist Mitglied der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), welche aus den elf Sowjet-Nachfolgerstaaten Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan besteht. Zwischen den Mitgliedstaaten existiert ein plurilaterales Freihandelsabkommen, welches Ende 2011 in der neuen Fassung von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Jedes Land hat einige Warenarten vom zollfreien Handel ausgenommen. Der präferenzielle Warenursprung ist durch das Zertifikat CT-1 nachzuweisen.
Kirgisistan schloss mit einigen Ländern bilaterale Freihandelsabkommen, durch die Waren bevorzugt behandelt werden. Zu den Ländern zählen Armenien, Kasachstan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, die Ukraine und Usbekistan.