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MoldauFreihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Zoll
Zollbericht Moldau Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Moldau ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.
14.02.2020
Zwischen der EU und Moldau besteht ein Assoziierungsabkommen, welches eine vertiefte und umfassende Freihandelszone umfasst. Das Freihandelsabkommen (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) ist seit dem 1. Juli 2016 in Kraft. Es sieht nicht nur die Abschaffung von Zöllen vor, sondern auch den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und die Angleichung moldauischer Rechtsetzung an europäischen Normen im Bereich des grenzüberschreitenden Handels.
Daneben ist Moldau Mitglied des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA), welches 2006 in Kraft trat. Neben Moldau sind auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo Vertragsparteien.
Moldau ist Mitglied der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Im Rahmen der GUS besteht ein Freihandelsabkommen, das heißt die Vertragsstaaten verzichten untereinander auf tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse und gewähren einander Zollpräferenzen. Daneben hat Moldau weitere bilaterale Freihandelsabkommen, wie beispielsweise mit Georgien, der Türkei, Kirgisistan und der Ukraine.
Moldau ist seit dem 26. Juli 2001 Mitglied der WTO
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