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Zollbericht Ruanda Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO

Ruanda ist Mitglied mehrerer regionaler Integrationsgemeinschaften in Afrika und gehört der kontinentalen Freihandelszone AfCFTA an.

Von Andrea Mack

Regionale Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika

Ruanda bildet mit den Nachbarstaaten Kenia, Uganda, Tansania und Burundi die Ostafrikanische Gemeinschaft EAC (East African Community). Neuestes Mitglied seit April 2016 ist Südsudan. Hauptziel der EAC ist die Förderung der regionalen Integration. 2005 gründeten die Mitgliedstaaten eine Zollunion mit gemeinsamem Außenzoll gegenüber Drittländern, 2010 vereinbarten sie die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit. Langfristig soll eine politische Föderation der ostafrikanischen Staaten mit einer gemeinsamen Währung entstehen.

Ruanda ist auch Mitglied des 1994 gegründeten Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa). Zu den 21 Mitgliedstaaten gehören neben Ruanda: Ägypten, Äthiopien, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Eswatini, Kenia, Komoren, Dem. Republik Kongo, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Sudan, Uganda sowie seit Juli 2018 Somalia und Tunesien. Ziel des COMESA ist ein gemeinsamer Markt durch Abbau der Zölle und Beseitigung von Handelshemmnissen für in der Region hergestellte Waren. Derzeit setzen 17 der 21 Mitgliedstaaten eine Freihandelszone für Waren mit nachgewiesenem COMESA-Ursprung (Certificate of Origin) um.

Ruanda trat 2015 erneut der Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECCAS bei. Die elf Mitgliedstaaten der ECCAS bilden jedoch keine Freihandelszone.

Tripartite und afrikanische kontinentale Freihandelszone  

Über die EAC und den COMESA ist Ruanda außerdem in das Projekt des trilateralen Freihandelsabkommens TFTA (Tripartite Free Trade Zone) eingebunden, das die Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbart haben. Die neue Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA, EAC und SADC (Southern African Development Community) integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Bislang haben zehn Länder das Abkommen ratifiziert: Ägypten, Uganda, Kenia, Südafrika, Ruanda, Botswana, Burundi, Namibia, Eswatini und Sambia. Für dessen Inkrafttreten ist die Ratifizierung durch mindestens 14 Staaten erforderlich.

Darüber hinaus bringt die Afrikanische Union (AU) eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. Im März 2018 unterzeichneten 44 der insgesamt 55 Mitgliedstaaten der AU das Rahmenabkommen zur Schaffung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement). Das Abkommen trat offiziell am 30. Mai 2019 zwischen den 22 Staaten, die ihre Ratifizierungsurkunde hinterlegt hatten, in Kraft. Mittlerweile sind außer Eritrea alle afrikanischen Länder dem AfCFTA beigetreten, zwei Drittel von ihnen haben es ratifiziert, darunter auch Ruanda.

Das Abkommen hat zum Ziel, den innerafrikanischen Handel zu fördern, die Industrialisierung weiter voranzutreiben und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig angestrebt werden eine kontinentale Zollunion und ein afrikanischer Binnenmarkt mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.

90 Prozent der bestehenden Zölle sollen wegfallen. Die einzelnen Vertragsstaaten oder Regionalorganisationen (REC), die bereits eine Freihandelszone oder Zollunion bilden, können 7 Prozent der gesamten Zolltariflinien als sensible Produkte einstufen, deren Zölle schrittweise abgebaut werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Wegen der Corona-Pandemie startete die praktische Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone erst am 1. Januar 2021. Es sind seither jedoch noch einige technische und politische Hürden zu überwinden. Die Vertragsstaaten haben bis Juni 2021 Zeit, fehlende Zollangebote einzureichen und Ursprungsregeln auszuhandeln. Nähere Informationen zur AfCFTA wie auch zu anderen wichtigen Freihandelsabkommen liefert unser Themenspecial "Zollfrei durch die Welt".  

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union

Die EU und fünf Partnerländer der EAC (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) haben im Oktober 2014 ihre Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen und den Text paraphiert. Mit dem Abkommen gewährt die EU Einfuhren aus den ostafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die fünf EAC-Länder mit Inkrafttreten des WPA ihre Zölle auf 82,6 Prozent der EU-Ursprungswaren in einem Zeitraum von 25 Jahren schrittweise abzubauen.

Im September 2016 unterzeichneten Kenia, Ruanda und die EU-Mitgliedstaaten das Abkommen. Die EU-Staaten und Kenia als einziges EAC-Mitglied haben es anschließend ratifiziert. Am 27. Februar 2021 einigten sich die EAC-Staaten darauf, dass nicht der gesamte EAC-Block gleichzeitig dem Abkommen beitreten muss. Dies ermöglicht ein WPA zwischen der EU und zunächst Kenia als einzigem EAC-Staat.

Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

Ruanda ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die EU Zollbegünstigungen für Waren mit Ursprung in Ruanda. Alle Waren außer Waffen sind zollfrei. Das im APS geltende System des registrierten Ausführers (REX) wendet Ruanda seit 1. Januar 2018 an.

Die USA gewähren Ruanda neben dem Generalized System of Preferences (GSP) einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Die Liste der AGOA-Produkte umfasst unter anderem Rohstoffe, industrielle Vorprodukte, Textilerzeugnisse und Bekleidung. Allerdings profitiert Ruanda nach einem Beschluss der US-Regierung seit 31. Juli 2018 nicht mehr von Zollbegünstigungen des AGOA für Waren des Bekleidungssektors.

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