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Zollbericht Tadschikistan Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

Für den Vertreib von Waren in Tadschikistan sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. 

Konformitätsbewertungsverfahren

Bevor Waren in den zollrechtlich freien Verkehr in Tadschikistan überführt werden können, muss dargelegt werden, dass sie den technischen Normen und Standards des Landes entsprechen. Dies wird durch eine Konformitätserklärung bzw. einen Konformitätsnachweis bestätigt.

Zuständige Behörde für die Regulierung von Normen und Standards ist die tadschikische Agentur für Normung, Messtechnik, Zertifizierung und Handelsinspektion (TajikStandart). Sie führt eine Liste über alle nationalen Normen, die jederzeit eingesehen werden kann. Da die Agentur gleichzeitig Mitglied der International Organization for Standardization (ISO) ist, entsprechen die allermeisten tadschikischen Standards weitgehend denen, die auch in der EU und international anerkannt sind. Für den Fall, dass eine ausländische Konformitätsbescheinigung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit sich an TajikStandart zu wenden und eine Anerkennungsbescheinigung zu beantragen. 

Vor allem bezüglich Waren, die ein Risiko für die Gesundheit der tadschikischen Verbraucher darstellen könnten, gelten strengere Konformitätsbestimmungen. Dazu zählen:

  • Fleisch, Milchprodukte und andere Produkte tierischen Ursprungs
  • frisches Gemüse und Obst sowie Produkte pflanzlichen Ursprungs
  • Lebensmittel
  • Kaffee und Tee
  • alkoholische Getränke und Tabakwaren
  • Medikamente und Kosmetik
  • Farben und Lacke
  • Düngemittel
  • andere chemische Substanzen, z. B. gängige Haushaltschemikalien wie Waschmittel, Oberflächenreiniger, Desinfektionsmittel
  • Bücher und Zeitschriften
  • Teppiche, Textilien, bestimmte Kleidung und Schuhe
  • Metalle und metallurgische Produkte
  • Elektrogeräte
  • Möbel
  • Spielzeuge.

Aktivitätslizenzen

Für den Marktzugang in Tadschikistan und entsprechenden Handelsaktivitäten dort, ist für einige Waren eine sogenannte Aktivitätslizenz erforderlich. Dies gilt für Alkohol und Tabakwaren, Erdölprodukte, Edelmetalle und -steine. 

Die Lizenz wird beim tadschikischen Ministerium für Energie und Industrie oder dem Finanzministerium beantragt. Sie erlaubt sowohl den Handel als auch die Herstellung mit den Waren.

Für den Handel mit Alkoholprodukten müssen Unternehmen neben dem Konformitätsnachweis eine jährliche Erklärung über die Menge der hergestellten, importierten, ausgeführten und nicht verkauften Sendungen abgeben.



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