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Zollbericht USA Zollgesetz und Zollverfahren

Zollagenten

Viele US-Importeure beauftragen mit der Abwicklung der Zollabfertigung einen Zollagenten. Zollagenten arbeiten mit einer Vollmacht des Importeurs.

Von Susanne Scholl | Bonn

Mitarbeiter der US-Zollbehörde raten US-Importeuren dazu, bei Wareneinfuhren mit einem Warenwert von mehr als 2.500 US$ (formal entries) einen Zollagenten mit der Abwicklung der Einfuhrformalitäten zu beauftragen. Die Vorgänge der Warenabfertigung und der Zahlung der Einfuhrabgaben können dann aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der CBP und den Zollagenten zügiger abgeschlossen werden.

Überdies übernimmt ein Zollagent, sofern er im Auftrag des Importeurs gegenüber der Zollbehörde als "importer of record" (Hauptimporteur) auftritt, alle Formalitäten im Zusammenhang mit der bei der Einfuhr von Waren zu leistenden Bürgschaft (customs bond/continous bond).

Zollagenten arbeiten mit einer durch den Importeur ausgestellten Vollmacht (power of attorney). Trotzdem bleiben die Unternehmen gegenüber der Zollbehörde immer selbst für die korrekte Einreihung der Waren, die Festlegung des Warenwertes und die Abwicklung des Wareneingangs in das US-Zollgebiet verantwortlich.

Bei der Auswahl des Agenten sollte sorgfältig vorgegangen werden, insbesondere wenn Einfuhrwaren den Vorschriften weiterer Bundesbehörden wie FDA oder EPA unterliegen.

Kontaktdaten zertifizierter Zollagenten hat die Zollbehörde veröffentlicht.

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