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Zoll
Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Die Zollbehörde und der Handelsbeauftragte treiben mit Instruktionen und Leitlinien zur alternativen Einführung der Ursprungsregeln im Kfz-Sektor das Inkrafttreten des USMCA voran.
23.04.2020
Von Susanne Scholl
Die Zollbehörde hat ein Dokument mit Interimsinstruktionen zur Erlangung von Zollpräferenzen unter dem NAFTA-Nachfolgeabkommens United States-Mexico-Canada Agreement veröffentlicht. Das Dokument soll betroffenen Unternehmen und weiteren Interessensvertretern als nützlicher Leitfaden zur Umsetzung und dem Verständnis der Ursprungsregeln dienen und sie dabei unterstützen, Zollpräferenzen geltend zu machen. Der Inhalt des Dokumentes ist unverbindlich.
Darüber hinaus hat der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer im Gesetzblatt vom 21. April 2020 ein Antragsverfahren für nordamerikanische Hersteller von Personenkraftfahrzeugen und Kleinlastwagen zur Nutzung eines alternativen Regimes der Umsetzung für die strengeren Kfz-Ursprungsregeln im USMCA eröffnet. Das Regime räumt Herstellern zwei Jahre mehr Zeit und großzügigere Kriterien für Einführung ein. Hersteller müssen bestimmte Herstellungskriterien erfüllen, um zu dem alternativen Regime zugelassen zu werden. Anträgen auf Nutzung des Regimes muss ein Plan zum Beispiel mit Verpflichtungen zu zusätzlichen Investitionen innerhalb Nordamerikas oder zusätzlichen Käufen von Kfz-Teilen aus den USA, Kanada oder Mexiko beigefügt sein. Die Anträge müssen dem Handelsbeauftragten bis zum 1. Juli 2020 vorliegen.
Wie wir schon berichteten, hatten US-Kongressabgeordnete bereits Anfang April 2020 in einem Brief an Lighthizer einen Aufschub bei der Umsetzung der Ursprungsregeln im Kfz-Sektor gefordert. Sie hatten ihre Forderung mit Störungen in den Lieferketten und der Umstellung von Herstellungsprozessen in der Kfz-Branche aufgrund der Corona-Pandemie begründet.
Kanada und Mexiko hatten den USA bereits den Abschluss ihres internen Ratifizierungsprozesses für das USMCA notifiziert (siehe unsere Meldung vom 14. April 2020). Die Notifizierung durch die USA steht weiterhin aus. Die US-Administration drängt auf ein Inkrafttreten am 1. Juli 2020. Die Notifizierung müsste dafür spätestens am 30. April 2020 erfolgt sein.