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Zoll
Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Das angespannte handelspolitische Verhältnis der USA mit China äußert sich in zusätzlichen Zöllen, Antidumpingzöllen und produktspezifischen Vorschriften bis zu Einfuhrverboten.
10.12.2020
Von Susanne Scholl
Seit dem Sommer 2018 gelten neben den regulären Einfuhrzöllen zusätzliche Zölle für fast alle Produkte chinesischen Ursprungs, zum Beispiel Schweinefleisch, Fisch, Erdnüsse, Zitrusfrüchte, Quarzite, Erdöl, Chemie, Düngemittel, Weichmacher, Reifen, Spanplatten, Papier, Gewebe aus Wolle, Teppiche, Gewirke und Gestricke, Hüte, Platten aus Gips, Glas, Edelmetalle, Schmuck, Roheisen, Blei, Messer, Maschinen, Monitore, Kfz-Teile und Möbel. Im Februar 2020 trat das sogenannte „Phase-I-Abkommen“ zwischen den USA und China in Kraft. Mit dem Abkommen einigten sich die USA und China unter anderem auf Regelungen zu den Themen geistiges Eigentum, Technologietransfer, Handel mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Produkten, Finanzdienstleistungen und Währungsfragen. Eine wirkliche Entspannung brachte dies jedoch nicht. Lediglich für einige Waren wurden die zusätzlichen Zölle aufgrund des Abkommens gesenkt. Seither betragen sie 7,5, 15 und 25 Prozent. Auch die neu gewählte US-Administration scheint nicht gewillt zu sein, die Zölle aufzuheben, zumindest solange nicht, bis sich eine bessere Alternative auftut.
Mittlerweile können US-Importeure Anträge auf Ausnahmen von den zusätzlichen Zöllen an den US-Handelsbeauftragten stellen. Von dieser Möglichkeit machen viele Importeure Gebrauch. Hat der Handelsbeauftragte einmal eine Ausnahme gewährt, so gilt diese für alle künftigen Einfuhren entsprechender Produkte, unabhängig von der Person des Importeurs. Insbesondere im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Handelsbeauftragte im Jahr 2020 wiederholt medizinische Produkte mit Ursprung in China von den Zusatzzöllen ausgenommen.
Einen Überblick über die bestehenden Zusatzzölle und geltende Ausnahmen mit Suchfunktion finden Sie hier. Den US-Zolltarif mit Hinweisen zu den Schutzzöllen finden Sie hier.
Die USA begründen die zusätzlichen Zölle mit unfairen Handelspraktiken Chinas. Sie werfen China unter anderem erzwungenen Technologietransfer und Cyberangriffe auf US-Netzwerke vor. Der US-Handelsbeauftragte kann in solchen Fällen eine Untersuchung anstoßen. Wenn er daraufhin entscheidet, dass Handlungen oder Handelspraktiken ausländischer Staaten den Handel der USA mit anderen Staaten belasten oder beschränken, kann er Vergeltungsmaßnahmen ergreifen, die zum Beispiel in erhöhten Zöllen bestehen können. Diese Möglichkeit räumt Abschnitt 301 des „Trade Act of 1974“ ein, wenn eine Lösung auf dem Verhandlungsweg nicht möglich ist.
Darüber hinaus unterliegen zahlreiche Produkte mit Ursprung in China in den USA Antidumping- oder Ausgleichszöllen. Dazu zählen unter anderem Stahl- und Aluminiumprodukte, Reifen, Matratzen, Solarzellen, Polyestergarne, Heizdecken, Schlafzimmermöbel, Windkrafttürme, Saccharide, Fisch und Meeresfrüchte. Eine Übersicht über alle Antidumping- und Ausgleichszollverfahren gegenüber Produkten aus China finden Sie hier.
Die US-Behörden gehen grundsätzlich rigoros gegen Importe zu künstlich verbilligten Preisen vor. Zum Schutz des heimischen Marktes ist die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) nach Untersuchung des Handelsministeriums verantwortlich für die Erhebung von Antidumpingzöllen. Aufgrund einer Präsidentenverfügung von März 2017 ergreift die US-Regierung außerdem seither gezielt Maßnahmen gegen Unternehmen, die aufgrund mangelnder Vermögenswerte Antidumpingzölle nicht zahlen können und damit ein Risiko für die Staatseinkünfte darstellen. Die Zollbehörde hat hierbei die Aufgabe, Risikoprüfungen solcher Unternehmen vorzunehmen.
Ferner unterliegen in China handgefertigte Erzeugnisse aus Holz (wooden handicrafts) aufgrund eines Erlasses des US-Tier- und Pflanzenschutzdienstes (Animal and Plant Health Inspection Service - APHIS) strengen Vorgaben zum Schutz gegen die Einschleppung von Schädlingen. Die Palette betroffener Produkte ist umfangreich und umfasst zum Beispiel Boxen, Kästen, Gartenzäune, Gartenmöbel, Bilderrahmen, Bleistifte, Küchenartikel, Vogelhäuschen, Schnitzarbeiten und Dekorationsgegenstände. Diese Produkte dürfen nur eingeführt werden, wenn sie von durch den APHIS anerkannten chinesischen Herstellern gefertigt und vor der Versendung in China von einer durch den APHIS zugelassenen Einrichtung gegen Schädlingsbefall mit Hitze oder Methylbromid behandelt wurden. Alle zugelassenen Hersteller finden Sie in dieser Liste. Der APHIS rät dringend davon ab, handgefertigte Gegenstände nicht gelisteter Hersteller in den USA einzuführen. Zusätzlich benötigen Importeure für diese Produkte eine Einfuhrgenehmigung (ePermit) und ein Zertifikat. Es ist davon auszugehen, dass die CBP in Zusammenarbeit mit dem APHIS Sendungen handgefertigter Holzgegenstände aus China verstärkt auf Schädlingsbefall untersucht. US-Importeure solcher Produkte sind daher angewiesen, diese sofort nach der Ankunft ebenfalls genauestens daraufhin zu untersuchen.
Hier finden Sie ausführliche Hinweise zu den Einfuhrbestimmungen, Begriffsdefinitionen und weitere nützliche Links des APHIS zum Thema.
Die Zollbehörde überwacht Waren nicht nur zolltechnisch, sondern auch nach ihrer sonstigen Verkehrsfähigkeit. Sie arbeitet an den Zollgrenzen mit über vierzig weiteren Bundesbehörden zusammen, darunter auch dem Tier- und Pflanzenschutzdienst APHIS, der Umweltschutzbehörde EPA und der Aufsichtsbehörde für Arznei- und Nahrungsmittel FDA. Das elektronische Abfertigungssystem Automated Commercial Environment (ACE) ist mit den Bearbeitungssystemen weiterer Bundesbehörden vernetzt.
Die CBP kann, wenn triftige Gründe vorliegen, die Freigabe von Produkten grundsätzlich verweigern oder Sendungen beschlagnahmen (Withhold Release / Detention).
So hat sie seit September 2020 bereits sechsmal Sendungen chinesischer Unternehmen an der Zollgrenze festgehalten. Es handelte sich unter anderem um Bekleidung, Baumwolle, Haarpflegeprodukte und Computerteile. Zuletzt hat die CBP am 2. Dezember 2020 mitgeteilt, dass sie gegen Sendungen mit Baumwolle des Herstellers Xinjiang Production and Construction Corps (XPCC) aus der Autonomen Region Xinjiang und seinen Tochter- oder Schwestergesellschaften eine „Withhold Relase Order“ (WRO) herausgegeben hat. Aufgrund dieser Maßnahme werden nunmehr an allen US-Zollstellen sämtliche Sendungen mit von diesem Unternehmen hergestellter Baumwolle beschlagnahmt. Darüber hinaus gilt die WRO auch für aus Baumwolle dieses Unternehmens hergestellte Produkte.
Die US-Regierung wirft der chinesischen Regierung im Zusammenhang mit diesen Sendungen Verstöße gegen die Menschenrechte vor. Nach Angaben der CBP wurden die betroffenen Produkte in der Autonomen Region Xinjiang von uigurischen Zwangsarbeitern hergestellt. Importeure von Sendungen chinesischer Waren, die aus diesem Grunde derzeit von der CBP festgehalten werden, haben die Möglichkeit, die Produkte entweder wieder auszuführen oder nachzuweisen, dass sie nicht von Zwangsarbeitern hergestellt wurden.
Die US-Gesetzgebung verbietet grundsätzlich die Einfuhr von Produkten, die zum Teil oder vollständig in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Dazu zählen unter anderem Sträflingsarbeit und Kinderarbeit. Bereits im Juli 2020 hatte das US-Außenministerium in einem Warnhinweis an US-Unternehmen auf das Thema der Zwangsarbeit im Zusammenhang mit der uigurischen Minderheit und weiteren ethnischen und religiösen Minderheiten in der Autonomen Provinz Xinjiang hingewiesen. Darüber hinaus wurde kürzlich vom US-Repräsentantenhaus der „Uyghur Forced Labor Prevention Act“ verabschiedet. Eine Annahme durch den Senat steht bisher noch aus.