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Zoll
Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Der US-Handelsbeauftragte hat zum 12. Januar 2021 die Zusatzzölle auf Produkte aus der EU an die von der EU erhobenen Zusatzzölle auf US-Produkte angepasst.
15.01.2021
Von Susanne Scholl
Betroffen sind nun seit dem 12. Januar 2021 auch Teile zur Herstellung von Flugzeugen (US-Unterposition 8803 00) mit Ursprung in Deutschland und Frankreich (Zusatzzoll: 15 Prozent). Außerdem gilt seit dem 12. Januar 2021 ein Zusatzzoll von 25 Prozent auf bestimmte deutsche und französische Weine, Cognacsorten und weitere Weinbrände (US-Unterpositionen 2204 21, 2204 22, 2204 29 2204 30 und 2208 20 40) mit Ursprung in Deutschland und Frankreich. Eine Produktliste mit allen Unterpositionen und Warenbeschreibungen finden Sie hier (Part 18, 19).
Die WTO hatte der EU im Boeing-Airbus-Streit im September 2020 genehmigt, ihrerseits Zusatzzölle auf US-Produkte zu erheben. Der US-Handelsbeauftragte begründet seine neueste Entscheidung nun unter anderem mit der Tatsache, dass die EU zur Implementierung der Zölle eine Zeitspanne genutzt habe, in der das Handelsvolumen aufgrund der Corona-Pandemie erheblich gemindert gewesen sei (August 2019 bis Juli 2020). So habe die EU auf erheblich mehr Produkte Zusatzzölle verhängen können, als auf Grundlage einer normalen Handelsperiode möglich gewesen wäre. Die USA hatten gegenüber der EU ihre Bedenken hinsichtlich dieser Vorgehensweise geäußert und darum gebeten, das Problem zu beheben. Dies hatte die EU nach Aussage des Handelsbeauftragten abgelehnt.
In einer Pressemitteilung von 30. Dezember 2020 erklärte er daher, dass er sich nun genötigt sehe, die gleiche Zeitspanne, die die EU gewählt habe, auch für die Festsetzung der US-Zusatzzölle auf EU-Produkte zu wählen. Dabei habe er allerdings nicht den vollen Betrag ausgeschöpft, der den USA aufgrund dieser Zeitspanne eigentlich zugestanden hätte.
Weitere Informationen zum Boeing-Airbus-Streit finden Sie hier.