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Zollbericht Vereinigte Arabische Emirate Kennzeichnungsvorschriften

Markierung und Etikettierung

Herkunftsbezeichnungen wie "Made in EU" oder "Made in Europe" werden in den GCC-Staaten aus Gründen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen nicht anerkannt.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Herkunftsbezeichnung "Made in..."

Grundsätzlich sind alle einzuführenden Waren mit einer nicht entfernbaren Herkunftsbezeichnung ("Made in...") zu versehen. Die Warenmarkierung soll gut lesbar und dauerhaft mit der Ware verbunden sein. Sie kann durch Druck, Gravur oder Pressung erfolgen und ist grundsätzlich an der Ware selbst anzubringen. Nur in Ausnahmefällen und nur wenn ein Anbringen der Kennzeichnung auf Grund der Größe oder Beschaffenheit der Ware, wie zum Beispiel bei Schrauben, Kleinteilen, Lebensmitteln oder Flüssigkeiten nicht möglich ist, darf sie auf der Verpackung angebracht werden. Die Kennzeichnung ist dann auf der kleinsten Verpackungseinheit vorzunehmen.

Etikettierung von Nahrungsmitteln

Alle Nahrungsmittel müssen in arabischer Sprache etikettiert sein. Möglich sind zusätzliche Übersetzungen in andere Sprachen. Das Etikett muss folgende Angaben beinhalten:

  • Produktname und Produktmarke
  • Inhaltsstoffe in abnehmender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil; Inhaltsstoffe die eine Überempfindlichkeit auslösen können, müssen hervorgehoben sein
  • Nettogewicht in metrischen Einheiten
  • Ursprungsland
  • Name und Adresse des Herstellers
  • Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum
  • Barcode
  • Nährwertangaben
  • Chargennummer
  • ggf. Halal-Kennzeichnung
  • ggf. Kennzeichnung für genetisch veränderte Lebensmittel.

Fleisch- und Geflügelimporte müssen im Allgemeinen eine Halal-Kennzeichnung aufweisen. Für andere, auch für Non-food-Produkte kann ein Halal-Zertifikat und eine entsprechende Etikettierung des Produkts verlangt werden. Waren, die Schweinefleisch oder andere Produkte daraus enthalten, müssen diese Information auf dem Etikett aufweisen. Alkohol darf in Lebensmitteln grundsätzlich nicht enthalten sein. Für Messewaren und Warenmuster ist eine Etikettierung in Englisch ausreichend.

G-Mark

Elektronische und elektrische Verbraucherprodukte müssen mit dem Konformitätszeichen "G-Mark" gekennzeichnet werden. Die neue Regelung geht aus einer gemeinsamen Regulierung der GCC-Staaten, der "Gulf Technical Regulation for Low Voltage Electrical Equipment and Appliances", hervor.

Energieeffizienz-Kennzeichnung

Folgende Produkte müssen bei der Einfuhr in die VAE eine Energieeffizienz-Kennzeichnung aufweisen: Klimaanlagen für den Haushaltsgebrauch, kommerzielle und zentrale Klimaanlagen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke für den Haushaltsgebrauch, Leuchten und Wassererhitzer. Die Kennzeichnung beruht auf den Forderungen aus dem EESL-System ("Energy Effieciency Standardization and Labelling Program"). Das Programm ist eine Kombination aus Energieeffizienzvorschriften ("Minimum Energy Performance Standards" - MEPS) und Vorschriften für die Kennzeichnung.

QR-Code

Spielzeug und kleine Elektrogeräte müssen einen QR-Code aufweisen. Im QR-Code sollen Bilder und Informationen über das Produkt, den Namen des Herstellers, die Zusammensetzung, das Herkunftsland sowie die technischen Fähigkeiten hinterlegt werden.

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