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Zollbericht WTO Internationale Handelsabkommen

WTO-Abkommen über Handelserleichterungen (TFA)

(Stand: 01.03.2024) Das Trade Facilitation Agreement (TFA): Ein Abkommen zur Modernisierung, Vereinfachung und Harmonisierung des internationalen Handels.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Der Warenhandel über die landeseigenen Grenzen hinweg ist mit Bürokratie, Kosten und Zeit verbunden. Kostenreduzierung und Zeitersparnisse sind deshalb wesentliche Bestrebungen von Unternehmen. Denn zu hohe Kosten durch Handelshemmnisse hindern Unternehmen daran, Handelsbeziehungen einzugehen.

Mithilfe des TFA sollen Handelserleichterungen geschaffen werden, um einen besseren Zugang zu ausgewählten Märkten zu garantieren. Dazu zählen beispielsweise die Vereinfachung von Zollabwicklungs- und Importvorschriften. Die primären Ziele des Abkommens sind folglich: Modernisierung, Vereinfachung und Harmonisierung des internationalen Warenaustausches.  

Die Umsetzung des Abkommens

2013 beendeten die WTO-Mitglieder die Verhandlungen über das TFA, welches sodann am 22. Februar 2017 in Kraft trat.

Das Abkommen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von den Industrieländern umgesetzt. Die Entwicklungsländer und LDCs (die am wenigsten entwickelten Länder) erhalten eine gesonderte Behandlung, indem sie nur denjenigen materiellen Teil direkt anwenden müssen, den sie nach eigenen Angaben anwenden können. Den Entwicklungsländern und LDCs ist es erlaubt, die entsprechenden Maßnahmen je nach Komplexität und Kapazität in eigenem Tempo umzusetzen. Das TFA sieht die folgenden drei Kategorien und Umsetzungsfristen vor:

  • Kategorie A: Bestimmungen, die bis zum Inkrafttreten des Abkommens oder innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten (Ausnahme für LCDs) umgesetzt werden
  • Kategorie B: Bestimmungen, die nach einer Übergangszeit nach Inkrafttreten des Abkommens umgesetzt werden
  • Kategorie C: Bestimmungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Übergangszeit umgesetzt werden, jedoch Hilfe und Unterstützung für den Kapazitätsaufbau erfordern

Das TFA stellt das erste Abkommen dar, welches den Entwicklungsländern und LDCs ermöglicht, eigene Zeitpläne für die Umsetzung festzulegen. Weiterhin sollen Entwicklungsländer Hilfe erhalten, um das Vorhaben umsetzen und die Vorteile der TFA voll ausschöpfen zu können.

Aktueller Stand der Umsetzung des Abkommens

Bis heute haben 156 WTO-Mitglieder das Änderungsprotokoll ratifiziert und dies der WTO mitgeteilt (95,1 Prozent der WTO-Mitglieder). Mit der Ratifizierung bestätigen die Staaten das Protokoll und versprechen, den Vertrag als bindend anzusehen und diesen innerstaatlich einzuhalten. Durch die Zustimmung der Mitgliedstaaten wird das TFA in das WTO-Abkommen aufgenommen.

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Die Umsetzungsquote der Verpflichtungen aller WTO-Mitglieder liegt derzeit bei 79,2 Prozent. Die der Entwicklungsländer und LDCs liegt heute bei 72,9 Prozent.

Inhalte des Abkommens

Das Abkommen enthält zahlreiche Bestimmungen zur Harmonisierung und Vereinfachung des internationalen Handels:

  • Bestimmungen zur Beschleunigung der Bewegung, Freigabe und Abfertigung von Waren (Abschnitt I)
  • Maßnahmen zur wirksamen Zusammenarbeit zwischen Zoll und anderen Behörden (Abschnitt I)
  • Bestimmungen über die besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und LDCs (Abschnitt II)
  • Bestimmungen für technische Hilfen und den Aufbau von Kapazitäten (Abschnitt II)
  • Bestimmungen zur Errichtung eines ständigen Ausschusses für Handelserleichterungen bei der WTO (Abschnitt III)

Wirtschaftliche Auswirkungen – Das Abkommen erhöht den Wohlstand

Mithilfe des TFA sollen Kosten des Welthandels um circa 14,3 Prozent gesenkt werden, wobei vor allem die afrikanischen Länder und die LDCs die größte durchschnittliche Kostensenkung erfahren werden. Neben der Kostensenkung ermöglicht das Abkommen eine schnellere Einfuhr von Waren – schätzungsweise wird der Zeitaufwand für die Einfuhr um 47 Prozent gesenkt. Für den Export wird sogar eine 91-prozentige Reduzierung des Zeitaufwandes erwartet.

Durch die Erleichterung in Form von Kosten- und Zeitsenkung werden eine Steigerung des Exportvolumens sowie ein BIP-Wachstum erwartet.

Wie profitieren Unternehmen?

Erleichterungen des Handels kommen Unternehmen, aber auch Verbrauchern zugute. Handel mit weniger Hemmnissen ermöglicht nicht nur einen besseren Zugang zum Markt, sondern unterstützt zugleich die Beteiligung an globalen Wertschöpfungsketten. Länder, in denen Produkte schnell und zuverlässig im- und exportiert werden können, sind einerseits attraktive Handelspartner ausländischer Firmen und andererseits potenzielle Standorte für Unternehmen, die investieren und ihren Abnehmern gute Produkte zu fairen Preisen anbieten wollen.

Vor allem KMU profitieren von den Maßnahmen zur Erleichterung des Handels, da für diese Unternehmen solche Kosten unverhältnismäßig hoch sein können und das eigene Business gefährden könnten.

Für Hersteller verderblicher Waren und High-Tech-Fertigungsprodukte sieht das Abkommen Handelserleichterungen sowie schnellere Abwicklungsprozesse an den Grenzen vor. Um einen reibungslosen Abwicklungsprozess an den Grenzen garantieren zu können, strebt das Abkommen eine engere Zusammenarbeit zwischen den Grenzbehörden an.  

Das TFA geht zudem mit der Zeit und möchte durch Digitalisierung den Handel erleichtern. So sind die WTO-Mitglieder zum Beispiel dazu verpflichtet, elektronische Zahlungen und Dokumente zu akzeptieren.

Die transparente Verbreitung von Informationen zu Regeln und Vorschriften ausländischer Märkte sowie die Integration von Kontaktstellen für die Beantwortung von Anfragen unterstützen Unternehmen ebenfalls.

Die Vereinfachung von Handelsverfahren wirkt sich aber nicht nur auf wirtschaftlicher Ebene aus, sondern beseitigt auch Anreize für grenzbedingte Korruption.

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