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Zollbericht WTO WTO

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Belarus ist Vertragsstaat einiger Freihandelsabkommen.

Belarus - WTO

Der Antrag zum Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) wurde von Belarus am 23. September 1993 gestellt.

Belarus trägt derzeit den Beobachterstatus und ist fest entschlossen, den Prozess des WTO-Beitritts bald abzuschließen. Zuletzt bekräftigte Belarus am 11. Juli 2019 die Absicht in der 12. Sitzung der Arbeitsgruppe zum Beitritt, seine WTO-Beitrittsverhandlungen bis zur nächsten Ministerkonferenz abzuschließen. Derzeit gibt es keine neuen Verhandlungsergebnisse. 

Belarus - Europäische Union (EU)

Die Grundlage für die derzeitige Zusammenarbeit bildet das 1989 mit der Sowjetunion geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen. Das 1995 verhandelte bilaterale Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Belarus, das im Wesentlichen die handelspolitischen Rahmenbedingungen regeln sollte, ist nie ratifiziert worden. Das Abkommen beinhaltete gleichermaßen die Verpflichtung, demokratische Prinzipien, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu achten. Aufgrund der gravierenden Unterschiede in den diesbezüglichen Ansichten blieben die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Belarus jedoch begrenzt und verschlechterten sich zunehmend, sodass die EU die PKA-Ratifizierung suspendierte.

Belarus ist sowohl Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) als auch Teilnehmerland der Östlichen Partnerschaft. Da Belarus die Standardanforderungen des Europarats und der EU bei verschiedenen politischen Fragen nicht erfüllt, ist das Land kein vollwertiger Partner der ENP. Daher kommen nur einzelne multilaterale Programme und Instrumente dieser Politik zur Anwendung. In den letzten drei Jahren wurden in den Beziehungen zwischen der EU und Belarus einige Fortschritte erzielt. So hat sich Belarus an immer mehr der multilateralen Formaten der Östlichen Partnerschaft aktiv beteiligt. Konkrete Schritte, mit denen die Achtung der universellen Freiheiten wie Meinungs- und Pressefreiheit, Arbeitsrechte und Rechtsstaatlichkeit signalisiert wird, bleiben weiterhin grundlegende Kriterien für die Gestaltung der EU-Politik gegenüber Belarus.

Nach den belarussischen Präsidentschaftswahlen im August 2020 verhängte die EU sukzessiv restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus. Die Wahl wurde seitens der EU nicht anerkannt. Grund dafür war die wiederholte Missachtung der Prinzipien von Wahlfreiheit und der fairen Wahl und die gewaltsamen Einschüchterungen friedlich Demonstrierender, Oppositionsmitglieder und Journalist:innen. Mittlerweile verabschiedete die EU vier Sanktionspakete. Dazu zählen Reisebeschränkungen und finanzielle Sanktionen gegen Personen, die in einer Liste ständig aktualisiert werden. Außerdem wurde ein Waffenembargo verhängt. Mehr zu den aktuellen Sanktionen gegenüber Belarus können Sie in unserem Special nachlesen. 

Belarus - Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)

Belarus ist Mitglied der GUS mit weiteren Sowjet-Nachfolgerstaaten (Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan). Im Rahmen der GUS existiert ein Freihandelsabkommen, das Ende 2011 in der neuen Fassung von acht Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Je nach Land sind einige Warenarten vom zollfreien Handel ausgenommen. Der präferenzielle Warenursprung ist durch das Zertifikat CT-1 nachzuweisen.

Belarus - Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

Zum 1. Januar 2015 ist das Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft getreten. Dieses sieht neben der Weiterführung der Zollunion die Schaffung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sind neben Belarus auch Armenien, Kasachstan, Kirgisistan und Russland.

Die zuvor gegründete Zollunion und der einheitliche Zolltarif vom 1. Januar 2010 sowie der gemeinsame Zollkodex vom 1. Juli 2010 wurden in den Rechtsrahmen der EAWU übernommen. Am 26. Dezember 2016 haben die Präsidenten aller Mitgliedstaaten bis auf Belarus den neuen gemeinsamen Zollkodex der EAWU unterzeichnet. Belarus unterzeichnete dann am 1. Januar 2017.

Durch Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern plant die EAWU eine Erweiterung ihres Handelsraums.Ein Freihandelsabkommen mit Vietnam trat 2016 in Kraft. Mit dem Iran hat die EAWU am 17. Mai 2018 ein Interimsabkommen geschlossen, welches zukünftig zu einem Freihandelsabkommen weiterentwickelt werden soll. Ein Freihandelsabkommen mit Serbien trat am 10. Juli 2021 in Kraft.

Mit vier weiteren Ländern (Ägypten, Indien, Israel, Singapur ) sind Verhandlungen aufgenommen worden, wobei die Verhandlungen mit Israel im März 2019 bereits ihren Abschluss fanden. 

Erste Verhandlungen mit Ägypten fanden Anfang 2019 und Ende 2020 in Kairo statt. Die Parteien erzielten dabei bereits erhebliche Fortschritte bei der Genehmigung des Vertragsentwurfs. Insbesondere wurden Vorkehrungen im Bereich des elektronischen Handels, der Zollzusammenarbeit und der Vereinfachung von Verfahren und technischen Hindernissen getroffen. Der Warenhandel sowie die gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen und veterinärmedizinischen Maßnahmen wurden bereits umfassend harmonisiert. 

Zudem bestehen zur Zeit neun Absichtsabkommen über eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Andengemeinschaft, Chile, Griechenland, Kambodscha, Marokko, der Mongolei, Singapur und Peru und ein nicht-präferenzielles Wirtschafts- und Handelsabkommen mit China, welches den Austausch zu administrativen Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums, E-Commerce und Wettbewerbs zum Inhalt hat.

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