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Zollmeldung Ägypten Zollgesetz und Zollverfahren

Ägypten: Vorabregistrierung von Importen ab 1. Juli verpflichtend

Update: Startdatum wird auf den 1. Oktober 2021 verschoben.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die ägyptische Zollverwaltung hat ein neues System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Daher müssen Einfuhrdokumente künftig vor Erreichen des ägyptischen Zielhafens eingereicht werden. Das neue Verfahren soll die Abfertigungszeiten deutlich reduzieren.

Das System namens "Advanced Cargo Information System (ACI)" ist bereits seit dem 1. April 2021 im Probebetrieb. Ab dem 1. Juli 2021 sollte es verpflichtend für alle Sendungen genutzt werden, die per Schiff in Ägypten ankommen.

Nach Forderungen aus der Wirtschaft gab der ägyptische Finanzminister am 23. Juni 2021 eine Verlängerung der Testphase um drei Monate bekannt. Die obligatorische Nutzung beginnt demnach erst ab 1. Oktober 2021. Die verpflichtende Vorabregistrierung von Luftfrachtsendungen wird nach Angaben der AHK Ägypten voraussichtlich 2022 eingeführt.

Importeure müssen ihre Unternehmensdaten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten vor der Verschiffung in der Single Window Plattform Nafeza eintragen. Aufgabe des Exporteurs ist es zunächst, seine Daten in der Blockchain Cargo X zu registrieren. Daraufhin werden die Daten mit dem Nafeza-System synchronisiert.

Über den Ablauf der Vorabregistrierung informiert die die AHK Ägypten in einer Sonderseite, in der sie auch die häufigsten Fragen zum ACI beantwortet. Eine Zusammenfassung ist außerdem im Artikel "Ägypten digitalisiert die Zollabwicklung ab Juli 2021" im Africa Business Guide zu finden. 


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