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Zoll
Zollmeldung Argentinien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
03.08.2017
Bonn (GTAI) - Das Ministerium für Produktion hat die argentinischen Zertifizierungsvorschriften für Niederspannungsgeräte erneut restrukturiert und gestrafft. Die Vorschriften modifizieren den Kreis betroffener Geräte und des jeweils vorgeschriebenen Zertifizierungssystems. Einzelne Produkte können je nach Einsatzzweck auch Gegenstand alternativer Konformitätsnachweisverfahren (zum Beispiel mittels einer eidesstattlichen Erklärung) sein. Die neuen Vorschriften setzen ferner Kriterien für die Bildung von Produktfamilien im Hinblick auf die Ausstellung eines einheitlichen Zertifikates je Produktfamilie fest, geben einheitliche Formate für auszustellende Zertifikate vor und definieren neue Richtlinien für die Überwachung zertifizierter Produkte durch die Zertifizierungsinstitute. Gesetzliche Grundlage sind die Resolutionen 171/2016 vom 4.7.16, 207-E/2017 vom 17.3.17 und 918/2017 vom 30.5.2017. Für einige Produkte werden die neuen Vorschriften erst am 1.7.18 in Kraft treten.
Der Zertifizierungsplicht unterliegen ausschließlich Geräte und Apparate für den Einsatz in öffentlichen Einrichtungen und Restaurants, in Ausrüstungen für Lehrzwecke und für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Die Zertifizierungsvorschriften gelten sowohl für in Argentinien als auch für im Ausland hergestellte und auf dem argentinischen Markt vertriebene Geräte und Apparate.
Von den Vorschriften betroffene Produkte benötigen eine Zertifizierung eines in Argentinien ansässigen und dort anerkannten Zertifizierungsinstitutes. Die Zertifizierung wird produktabhängig nach Gerätetyp, mit Konformitätszeichen oder je Fertigungslos vorgenommen.
Importprodukte werden von der Zollbehörde zunächst ausschließlich zu Testzwecken („sin derecho a uso“) abgefertigt und von den Zertifizierungsinstituten in Argentinien für den Marktzugang nach den argentinischen Sicherheits- und Qualitätsnormen geprüft. Sie stellen ein entsprechendes Konformitätszertifikat aus bzw. die Produkte müssen ein Prüfzeichen (marca de conformidad) aufweisen.
Niederspannungsgeräte sind gemäß den Vorschriften Geräte, Apparate und Fertigungsmaterial für elektrische Anlagen mit einer Spannung ab 50 Volt bis zu 1.000 Volt Wechselspannung, ferner ab 75 Volt bis zu 1.500 Volt Gleichspannung. Auch fallen einzelne Geräte mit einer Spannung von unter 50 Volt, zum Beispiel tragbare Handwerkzeuge, LED-Lampen und dichroitische Lampen unter diesen Begriff. Die Verfügung 918/2017 ergänzt Resolution 171/2016. Sie definiert zahlreiche Produkte der Kapitel 39, 56, 59, 63, 73, 74, 84, 85, 90, 91, 92, 94, 95 und 96 des argentinischen Zolltarifs als von den Vorschriften betroffen.
(B.S.)