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Zollmeldung Armenien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
16.11.2016
Bonn (GTAI) - Die Eurasische Wirtschaftskommission hat in ihrer Entscheidung vom 8.11.16 Nr.143 Hinweise zur Einreihung von Post-Its gegeben. Danach sind Papierblöcke für Notizen, bestehend aus einem Blatt Papier mit einer Kleberbeschichtung, die entlang einer Kante verleimt und dazu bestimmt sind, auf einer Vielzahl von Oberflächen aufgeklebt und wieder entfernt zu werden, in rechteckiger oder quadratischer Form und verschiedenen Größen und Farben, unter der Warenposition 4820.10.300.0 nach der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion einzureihen.