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AserbaidschanZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
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Zollmeldung Aserbaidschan Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
26.08.2016
Bonn (GTAI) – Aserbaidschan hat Waren, die für den Schiffbau bestimmt sind, von Einfuhrzöllen befreit. Notwendig ist jedoch, dass diese Waren von einem Residenten des Industrieparks Garadagh für Schiffbau eingeführt werden, der sich im Schiffbau betätigt und die Waren für diese Zwecke bestimmt sind. Die Einfuhr muss Zwecke vom aserbaidschanischen Wirtschaftsministerium genehmigt werden. Die Zollbefreiung gilt vom 1.5.16 an für die Dauer von 5 Jahren.