Dieser Inhalt ist relevant für:
BrasilienEinfuhrverbote und Beschränkungen
Zoll
Zollmeldung Brasilien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Privatpersonen dürfen aus gesundheitlichen Gründen mit Rezept verordnete Cannabisprodukte einführen.
10.02.2020
Von Susanne Scholl
Die brasilianische Agentur für die Überwachung der öffentlichen Gesundheit (Agência Nacional de Vigilância Sanitária - ANVISA) hat mit Resolution RDC Nr. 335 vom 24. Januar 2020 Vorschriften für die Einfuhr von Cannabisprodukten und Derivate der Zolltarifpositionen 3004 90 99, 3006 und 5302 des brasilianischen Zolltarifs durch Privatpersonen erlassen. Die Resolution gilt seit dem 27. Januar 2020.
Die Produkte müssen von einem Arzt mit Rezept verordnet worden sein. Patienten können die Produkte direkt oder durch Vermittlung eines Krankenhauses oder einer Gesundheitsbehörde einführen. Privatpersonen, die Cannabisprodukte in Brasilien einführen, müssen sich bei der ANVISA registrieren. Die Registrierung ist zwei Jahre gültig.
Die Einfuhr auf dem Postweg ist verboten.