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Zollmeldung Brasilien Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA

Update - Carnet ATA-Verfahren für Brasilien nicht mehr möglich

Aus jetziger Sicht können ab dem 1. Januar 2022 keine Carnets ATA mehr für den Warenverkehr mit Brasilien ausgestellt werden.  

Von Susanne Scholl | Bonn

Dies geht aus einer Mitteilung des bürgenden Industrieverbandes "Confederação Nacional da Indústria" (CNI) vom 4. November 2021 an die Internationale Handelskammer ICC hervor. Darin teilt der Verband mit, dass der ihm von der brasilianischen Regierung gewährte Zeitraum für das Mandat des Bürgen im Carnet ATA-Verfahren nach fünf Jahren zum 31. Dezember 2021 endet. Daher können für Brasilien keine Carnets ATA mehr ausgestellt werden.

Die brasilianische Steuerbehörde Receita Federal do Brasil (RFB) hat Anfang Dezember 2021 einen Vermerk zum weiteren Verfahren bei noch laufenden Carnet ATA-Verfahren herausgeben.

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