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Zollmeldung Côte d'Ivoire Einfuhrabgaben, übergreifend
08.09.2016
Bonn (GTAI) – Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen Côte d’Ivoire und der Europäischen Union wird seit 3. September 2016 vorläufig angewendet.
Zuvor hatte das ivorische Parlament Präsident Ouattara am 12.8.16 ermächtigt, das Interims-WPA zu ratifizieren. Das Interimsabkommen ermöglicht Côte d’Ivoire, seine landwirtschaftlichen Exportprodukte ab Oktober weiterhin zollfrei auf dem europäischen Markt einzuführen. Da Côte d’Ivoire wie Ghana nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern (L DC) gehört, hätte ansonsten ab Oktober 2016 eine Abschaffung des präferenziellen Zugangs zum EU-Markt seitens der EU-Kommission gedroht.
Die 15 Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS plus Mauretanien und die EU einigten sich im Juni 2014 auf ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das mittlerweile alle westafrikanischen Staaten bis auf Nigeria und Gambia unterzeichnet haben. Das regionale WPA wird mit seinem Inkrafttreten die bilateralen Interimsabkommen der EU mit Ghana und Côte d’Ivoire ersetzen.
Quelle: EU Trade Newsletter vom 7.9.16
Nachtrag:
Die vorläufige Anwendung des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire und der EU ab 3.9.2016 wurde offiziell im Amtsblatt L 272 vom 7.10.2016, S. 1, veröffentlicht.