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ChinaZoll
Zollmeldung China
12.01.2015
Bonn (gtai) - Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Bekanntmachung Nr. 96 vom 30.12.2014 eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen. Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Betroffen sind folgende Warengruppen:
Radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften, Raketentechnologie und Informationstechnik.
Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch.
Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Es ist in gedruckter Form im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8246-1026-6) oder auch kapitelweise im Internet abrufbar:
Antragsbehörde ist grundsätzlich das MOFCOM selbst. Für radioaktive Stoffe und Nukleartechnologie ist die Lizenz beim Ministerium für Umweltschutz (SEPA) zu beantragen.
MOFCOM:
No.2 Dong Chang'an Avenue
Beijing (100731)
Tel: 0086-10-65121919
Fax: 0086-10-65198173
E-Mail über folgende Internet-Adresse:
http://gzly.mofcom.gov.cn/website/pubmail/send_mail.jsp
SEPA:
No.115 Xizhimennei Nanxiaojie,
Beijing (100035)