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Zollmeldung China
13.11.2015
Bonn (gtai) - Die Liste der Waren, die nicht im Rahmen von Veredelungsverkehren ein- oder ausgeführt werden dürfen, wurde um 11 Positionen gekürzt. Betroffen sind Silbererze, Propylenoxid, bestimmte Phenole, Farbstoffe und Styrolabfälle sowie Wismut.
Der genaue Warenkreis ergibt sich aus der Anlage. Diese enthält die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Es ist in gedruckter Form im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8246-1026-6) oder auch kapitelweise im Internet abrufbar.
Siehe auch Meldung vom 12.1.2015
Quelle: Gemeinsamer Erlass Nr. 59/2015 des chinesischen Wirtschaftsministeriums und der Generalzolldirektion