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Zollmeldung China Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

VR China – Neue Regeln für E-Commerce

Bonn (GTAI) – Zum 1.1.2019 gelten in der VR China neue Regeln zur Abwicklung von grenzüberschreitenden Handelsgeschäften im E-Commerce. Die Regeln gelten für Lieferungen an Endverbraucher zum privaten Bedarf. Ein Weiterverkauf der Waren ist untersagt. Für Exporteure aus Deutschland ist insbesondere relevant, dass die spezifischen chinesischen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf Qualität, Sicherheit, Hygiene, Umweltschutz und Kennzeichnung nicht erfüllt werden müssen. Die Waren müssen jedoch den Vorschriften des Ursprungslandes entsprechen.

Die neuen Regeln enthalten außerdem Verpflichtungen sowohl von Betreibern von Online-Shops als auch von Betreibern von Handelsplattformen jeweils mit Sitz in der VR China. In beiden Fällen müssen alle zollrelevanten Daten in Echtzeit dem chinesischen Zoll elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dies kann von den Betreibern direkt oder über einen Zolldienstleister erfolgen. Die Betreiber haften gegenüber der Zollverwaltung für entstehende Eingangsabgaben und müssen dafür Sicherheiten leisten. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass nur Waren gehandelt werden, die ausdrücklich für den grenzüberschreitenden E-Commerce zugelassen sind (s. Meldung vom 13.12.2018). Sofern die Waren keine chinesische Etikettierung haben, müssen die entsprechenden Angaben auf der Website des Online-Shops in Chinesisch verfügbar sein.

Für den Fall von Qualitätsproblemen oder Sicherheitsrisiken, die von bestimmten Waren ausgehen könnten, müssen die Betreiber ein Warn- und Rückrufsystem nachweisen.   

Die Regeln gelten zunächst in 37 Städten, darunter Peking, Tianjin, Shanghai, Tangshan, Hohhot, Shenyang, Dalian, Changchun, Harbin, Nanjing, Suzhou, Wuxi, Hangzhou, Ningbo, Yiwu, Hefei, Xiamen, Nanchang, Qingdao, Weihai, Zhengzhou, Wuhan, Changsha, Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai, Dongguan, Nanning, Haikou, Chongqing, Chengdu, Guiyang, Kunming, Xi'an, Lanzhou und Pingtan.  

Quelle: Bekanntmachung des chinesischen Wirtschaftsministeriums Nr. 486 vom 30.11.2019 (nur chinesisch),

Englische Veröffentlichung des Ministeriums

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