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Zollmeldung China
12.05.2015
Bonn (gtai) - Zum 1. Oktober 2015 wird das Lebensmittelgesetz in der VR China erweitert. Das Gesetz umfasst künftig 154 statt bisher 104 Artikel. Die Regelungen für Kindernahrung und online-Vertrieb werden verschärft. Das Gesetz sieht höhere Strafen für Verstöße vor. Das Einbringen von nicht essbaren Stoffen wird mit Freiheitsstrafe bedroht. Geschädigten Verbrauchern steht künftig ein Recht auf Schadenersatz in dreifacher Höhe des erlittenen Schadens zu. Auch Vermietern von Produktionsstätten, die von ungesetzlichen Praktiken ihrer Mieter wissen und diese tolerieren, drohen höhere Strafen. Gleiches gilt für staatliche Angestellte, die ihre Befugnisse missbrauchen.
Quelle: Staatsrat der VR China, Veröffentlichung vom 24.4.2015 (chinesisch)