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ChinaZoll
Zollmeldung China
12.01.2015
Auch im Jahr 2015 bestehen in der VR China Verbote im Zusammenhang mit Veredelungsverkehren. Dies haben das chinesische Wirtschaftsministerium und die Generalzollverwaltung in einem gemeinsamen Erlass Nr. 90 vom 19.12.2014 (nur chinesisch) bekannt gegeben.
Der genaue Warenkreis ergibt sich aus der Anlage. Diese enthält die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zum besseren Verständnis wurden unverbindliche Übersetzungshinweise von GTAI hinzugefügt. Ob das Verbot für Ein- oder Ausfuhr gilt, ergibt sich aus den drei rechten Spalten.
Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen. Es ist in gedruckter Form im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-8246-1026-6) oder auch kapitelweise im Internet abrufbar.