Zollmeldung
COMESA
Coronavirus
COMESA beschließt regionale Leitlinien für den Warenverkehr
Mitgliedstaaten beginnen mit der Umsetzung im Rahmen ihrer nationalen Maßnahmen gegen Covid-19.
18.06.2020
Der Gemeinsame Markt für das Östliche und Südliche Afrika COMESA hat am 10. Juni 2020 Leitlinien für den Waren- und Dienstleistungsverkehr in der COMESA-Region während der Corona-Pandemie veröffentlicht. Die Richtlinien wurden drei Wochen zuvor von den zuständigen COMESA-Handelsministern gebilligt.
Als oberstes Prinzip der Leitlinien gilt es, gemeinsame Maßnahmen für Handelskorridore und Grenzübergänge anzuwenden, um den Warenfluss in der Region insbesondere für essentielle Güter aufrechtzuerhalten. Strenge Maßnahmen, die Mitgliedstaaten zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen haben, führten zu Störungen im Frachtverkehr.
Da die meisten der 21 Mitgliedstaaten des COMESA zugleich anderen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften wie der EAC und SADC angehören, wurde darauf geachtet, dass sich die regionalen Richtlinien ergänzen und nicht im Widerspruch zueinanderstehen.
GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.