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Zollmeldung EAWU Zolltarif, Einfuhrzoll

EAWU beschließt Nullzölle für einige Warengruppen

Unter die Neuregelung ab 2. Januar 2022 fallen bestimmte chemische Verbindungen, Transformatoren und spezielle Textilfasern. 

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat für den Import mehrerer Warengruppen in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ab 2. Januar 2022 für 24 Monate Nullzollsätze beschlossen. Für einzelne Arten von chemischen Verbindungen zur Herstellung von chemischen Pflanzenschutzmitteln wurde der Zollsatz für die Dauer von zwei Jahren auf null festgelegt. Bisher betragen die Zollsätze für diese Waren 3 bis 5 Prozent. Für bestimmte Transformatoren zur Herstellung von Mikrowellenherden wurde der Importzollsatz von 8 Prozent auf null gesetzt.

Die Maßnahme gilt bis einschließlich 31. Dezember 2023. Auch für einzelne Arten von Phosphorsäureestern und ihre Verbindungen, spezielle Meta-Aramid-Synthetikfasern und bestimmte Baumwollgewebe fallen die Zollsätze auf null.

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission senkte darüber hinaus den Einfuhrzollsatz für Zitrusfruchtmasse zur Herstellung von Trinksäften für 36 Monate von 11 auf 5,5 Prozent.

Die Mitgliedstaaten der EAWU sind Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland.

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