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Zollmeldung EAWU Konformitätserfordernisse
Die Übergangsbestimmungen betreffen die Technische Verordnung "Über Anforderungen an die Energieeffizienz von Strom verbrauchenden Geräten" (EAWU TR 048/2019).
19.11.2020
Für eine Geltungsdauer von 24 Monaten sind die Herstellung und der Verkehr von Waren, die mit nationalen Konformitätsbewertungsdokumenten ( vor dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung) in Umlauf gebracht wurden, erlaubt.
Die Festlegung von Übergangsbestimmungen geschieht im sogenannten Schutzklauselverfahren: Sobald eine neue Vorschrift zur Technischen Regulierung verabschiedet wurde, soll der Übergang von der nationalen Vorschrift eines Mitgliedstaates zur Technischen Regulierung, die für alle Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gilt, schrittweise umgesetzt werden.
Die technische Vorschrift wurde durch den Beschluss Nr. 114 des Rates am 8. August 2019 verabschiedet und tritt in Kraft, wenn die Eurasische Wirtschaftskommission die Formen und Regeln der Kennzeichnung für stromverbrauchenden Geräte festlegt. Dies ist derzeit nicht vor dem 1. September 2021 geplant.
Quelle: Pressedienst Eurasische Wirtschaftskommission