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EFTA / SerbienInternationale Handelsabkommen, übergreifend
Zoll
Zollmeldung EFTA Internationale Handelsabkommen, übergreifend
30.01.2017
Bonn (GTAI) - In das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Serbien wird mit Wirkung vom 1.2.2017 ein neues Kapitel 6 mit dem Titel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ aufgenommen.
Das entsprechende Protokoll zum Freihandelsabkommen, mit dem auch noch kleinere redaktionelle Änderungen im Abkommen vorgenommen werden, wurde auf der Internetseite der EFTA veröffentlicht.