Dieser Inhalt ist relevant für:
EFTA / GeorgienZoll
Zollmeldung EFTA
02.03.2016
Bonn (gtai) – Die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein) und Georgien haben am 26.2.2016 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen, die im Juni 2012 mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit eingeleitet worden waren, nach drei Verhandlungsrunden abgeschlossen.
Neben den Regelungen zum Warenhandel (Zollabbau, TBT, SPS, Handelsvereinfachungen, Ursprungsregeln) sieht das jetzt ausgehandelte Abkommen u.a. auch Regelungen zum Handel mit Dienstleistungen, zu Investitionen, zum Wettbewerb, zum Schutz des geistigen Eigentums, zu Nachhaltigkeit sowie zum öffentlichen Beschaffungswesen vor.
Nach Angaben der Verhandlungspartner soll die rechtliche Prüfung und Ausformulierung des Abkommenstextes schnellst möglich abgeschlossen werden. Es ist geplant, dass Abkommen anläßlich der EFTA-Ministerkonferenz am 27.6.2016 in Bern zu unterzeichnen.
Weitere Informationen zum Inhalt des Abkommens sind erst nach Veröffentlichung des Abkommenstextes durch die Vertragsparteien möglich.